Waffenrecht - Verlust von Waffen, Munition oder Dokumenten melden am Standort Waffenbehörde

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Es wird darauf hingewiesen, dass bei großem Besucherandrang ggf. der Zugang zur Waffenbehörde bereits vor dem Ende der Sprechzeit geschlossen werden muss.
Bitte nutzen Sie daher weiterhin die Möglichkeiten, Anträge, Anzeigen, etc. per E-Mail, im Online-Verfahren oder per Post zu übersenden bzw. bei der Hauswache abzugeben.

Nach der geltenden Hausordnung werden alle Besucherinnen und Besucher durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst einer Sicherheitskontrolle unterzogen.

Das Gebäude darf nicht mit Waffen, verbotenen oder gefährlichen Gegenständen betreten werden. Im Falle des Mitführens sind diese Gegenstände beim Sicherheits- und Ordnungsdienst anzuzeigen und in Verwahrung zu geben.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Waffenrecht - Verlust von Waffen, Munition oder Dokumenten melden

Wenn Sie festgestellt haben, dass erlaubnispflichtige Waffen, wesentliche Waffenteile, Munition, waffenrechtliche Erlaubnisdokumente oder ein gültiger Jagdschein abhandengekommen sind, müssen Sie dies unverzüglich nach Feststellen des Abhandenkommens der Waffenbehörde melden (anzeigen). Dies gilt unabhängig davon, ob Sie bei der Polizei schon eine Anzeige wegen Diebstahls o. ä. erstattet haben.

Die Waffen, Waffenteile sowie waffenrechtliche oder jagdrechtliche Erlaubnisdokumente, die Sie als abhandengekommen melden, werden zur Fahndung ausgeschrieben.

Sollten Gegenstände, die Sie als verloren gegangen angezeigt haben, sich ganz oder teilweise wieder anfinden, muss dies unverzüglich der Waffenbehörde mitgeteilt werden. Fristverletzungen können ein Bußgeld nach sich ziehen.

Ersatzausfertigung beantragen
  • Sollten Ihnen Erlaubnisdokumente abhandengekommen sein, zum Beispiel Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Kleiner Waffenschein oder Waffenhandelserlaubnis, für die Sie eine Ersatzausfertigung benötigen, müssen Sie diese gesondert beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
  • In dem Fall, dass eine Waffenbesitzkarte und alle darin eingetragenen Waffen in Verlust geraten sind, wird keine Ersatzausfertigung ausgestellt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Abhandengekommene Waffen/Waffenteile, Dokumente oder Munition
    Erlaubnispflichtige Waffen, Waffenteile, Munition oder waffenrechtliche Erlaubnisdokumente oder ein gültiger Jagdschein sind abhandengekommen (gestohlen, verloren oder nicht mehr auffindbar).
  • Ihnen wurde eine waffenrechtliche Erlaubnis oder ein Jagdschein erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über Verlust oder Diebstahl von Schusswaffen, Munition oder Erlaubnisurkunden
    • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
    • Alternativ Anzeige per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie die unterschriebene Anzeige sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
  • Angaben zu Waffen/Waffenteilen, Munition oder Erlaubnisdokumenten und Zeitpunkt des Verlusts
  • Personalausweis oder Reisepass
    als Kopie oder Foto
  • ggf. waffenrechtliche Erlaubnisdokumente
    Wenn Ihnen Waffen und/oder wesentliche Waffenteile abhandengekommen sein sollten, müssen Sie die Waffenbesitzkarte und den Europäischen Feuerwaffenpass (sofern Ihnen ein solcher ausgestellt wurde) von der Waffenbehörde berichtigen lassen.
    • Die Erlaubnisdokumente müssen Sie postalisch einreichen oder persönlich bei der Waffenbehörde abgeben.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Waffenbehörde wird sich unaufgefordert mit der/dem Anzeigenden in Verbindung setzen.

Chat

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