Mediation durch Güterichterinnen und Güterichter - in der Fachgerichtsbarkeit
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, das auf Anregung eines oder mehrerer Verfahrensbeteiligter oder der/dem Vorsitzenden eingeleitet werden kann. In der Mediation erhalten die Streitparteien die Gelegenheit den bestehenden Konflikt durch Unterstützung einer Güterichterin bzw. eines Güterichters selbstständig lösen.
Die Güterichterinnen und Güterichter vermitteln neutral im Konflikt zwischen den Beteiligten, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Den Güterichterinnen und Güterichtern steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu und sie geben auch keinen rechtlichen Rat. Die Aufgabe der Güterichter beschränkt sich darauf, die Gesprächsführung zu übernehmen, die Interessen der Beteiligten zu ermitteln und die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine Lösung zu erarbeiten.
Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
Die Güterichterinnen und Güterichter vermitteln neutral im Konflikt zwischen den Beteiligten, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Den Güterichterinnen und Güterichtern steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu und sie geben auch keinen rechtlichen Rat. Die Aufgabe der Güterichter beschränkt sich darauf, die Gesprächsführung zu übernehmen, die Interessen der Beteiligten zu ermitteln und die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine Lösung zu erarbeiten.
Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
- Das gesamte Mediationsverfahren ist vertraulich und freiwillig. Die Parteien bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird und ob sowie welche Informationen außerhalb des Verfahrens bekannt werden dürfen.
- Für das Mediationsverfahren wird eine gesonderte Gerichtsakte angelegt.
- Das laufende Gerichtsverfahren ruht während dem Mediationsverfahren. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
- Es steht mehr Zeit für eine Konfliktlösung zur Verfügung als in der Gerichtsverhandlung. Nach Bedarf können auch Folgetermine vereinbart werden. Termine für Güteverhandlungen können in der Regel kurzfristig angesetzt werden.
- Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
- Bei Bedarf können weitere Beteiligte, die für die Lösungsfindung wichtig sein können, in das Gespräch einbezogen werden.
- Es können auch mehrere anhängige Gerichtsverfahren, die miteinander zusammenhängen, zusammen gelöst sowie beigelegt werden. Es besteht eine hohe Einigungsquote.
Voraussetzungen
-
Anhängiges Gerichtsverfahren
Es muss bereits ein Verfahren vor dem
- Sozialgericht Berlin
- Verwaltungsgericht Berlin
-
Einverständnis der Verfahrensbeteiligten
Die Verfahrensparteien müssen mit der Mediation einverstanden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine