Mediation durch Güterichterinnen und Güterichter - in der Fachgerichtsbarkeit am Standort Sozialgericht

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Das Sozialgericht Berlin ist auch für Personen, die gehbehindert oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gut zugänglich.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-14:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-14:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-14:00 Uhr
  • Freitag

      09:00-14:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Bibliothek
Die Bibliothek ist ab dem 14. Oktober 2021 vorläufig von 9.00 bis 14.00 Uhr und nach Vereinbarung geöffnet. Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen zur Öffnung der Bibliothek für externe Nutzerinnen und Nutzer, die Sie auf der Internetseite des Sozialgerichts unter der Rubrik "Service - Bibliothek" finden können.

  • Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle ist von 09.00 bis 13.00 Uhr besetzt.

  • Geschäftsstellen
Die Geschäftsstellen sind werktäglich von 09:00 bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Sozialgericht Berlin hat seinen Sitz in der Invalidenstraße 52 in Berlin-Mitte, schräg gegenüber vom Hauptbahnhof (ca. 3 Minuten Fußweg). Es empfiehlt sich, das Sozialgericht mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufzusuchen, da in der Umgebung des Gerichts nur sehr schwer Parkplätze zu finden sind.

Eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen befindet sich rechts und links des Gerichtsgebäudes (Heidestraße und Am Hamburger Bahnhof). In der Heidestraße befinden sich auch 2 ausgewiesene Behindertenparkplätze.

Sonstige Hinweise zum Standort

Zur Abgabe von Postsendungen steht die Rechtsantragstelle nicht zur Verfügung. Postsendungen können in den Hausbriefkasten des Sozialgerichts Berlin rechts neben dem Eingang eingeworfen werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Mediation durch Güterichterinnen und Güterichter - in der Fachgerichtsbarkeit

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, das auf Anregung eines oder mehrerer Verfahrensbeteiligter oder der/dem Vorsitzenden eingeleitet werden kann. In der Mediation erhalten die Streitparteien die Gelegenheit den bestehenden Konflikt durch Unterstützung einer Güterichterin bzw. eines Güterichters selbstständig lösen.

Die Güterichterinnen und Güterichter vermitteln neutral im Konflikt zwischen den Beteiligten, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Den Güterichterinnen und Güterichtern steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu und sie geben auch keinen rechtlichen Rat. Die Aufgabe der Güterichter beschränkt sich darauf, die Gesprächsführung zu übernehmen, die Interessen der Beteiligten zu ermitteln und die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine Lösung zu erarbeiten.

Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
  • Das gesamte Mediationsverfahren ist vertraulich und freiwillig. Die Parteien bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird und ob sowie welche Informationen außerhalb des Verfahrens bekannt werden dürfen.
  • Für das Mediationsverfahren wird eine gesonderte Gerichtsakte angelegt.
  • Das laufende Gerichtsverfahren ruht während dem Mediationsverfahren. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  • Es steht mehr Zeit für eine Konfliktlösung zur Verfügung als in der Gerichtsverhandlung. Nach Bedarf können auch Folgetermine vereinbart werden. Termine für Güteverhandlungen können in der Regel kurzfristig angesetzt werden.
  • Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
  • Bei Bedarf können weitere Beteiligte, die für die Lösungsfindung wichtig sein können, in das Gespräch einbezogen werden.
  • Es können auch mehrere anhängige Gerichtsverfahren, die miteinander zusammenhängen, zusammen gelöst sowie beigelegt werden. Es besteht eine hohe Einigungsquote.

Voraussetzungen

  • Anhängiges Gerichtsverfahren
    Es muss bereits ein Verfahren vor dem
    • Sozialgericht Berlin
    • Verwaltungsgericht Berlin
    anhängig sein.
  • Einverständnis der Verfahrensbeteiligten
    Die Verfahrensparteien müssen mit der Mediation einverstanden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

Chat

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