Sachverständige - Vergütung und Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen am Standort Verwaltungsgericht Berlin

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Kontakt

  • Verwaltungsgericht Berlin
  • Verwaltungsgericht Berlin
  • Kirchstraße 7 10557 Berlin
  • Tel.:  (030) 9014-0
  • Fax: (030) 9014-8790

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:30-15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:30-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:30-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      08:30-15:00 Uhr
  • Freitag

      08:30-13:00 Uhr
  • Samstag

      09:00-12:00 Uhr - Bereitschaftsdienst (mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage), sowie am 24. und 31. Dezember, sofern diese beiden Tage nicht auf einen Sonntag fallen

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Prozessbeteiligte und Besucher nutzen für den Zugang zum Gebäude bitte den ausgewiesenen Eingang Kirchstraße 6/7.

Sonstige Hinweise zum Standort

Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich.
Hinweise zu den Sitzungen finden Sie auf den elektronischen Anzeigetafeln im Eingangsbereich des Gerichts.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Sachverständige - Vergütung und Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen

Sachverständige, die in einem gerichtlichen Verfahren
  • des Sozialgerichts Berlin
  • des Verwaltungsgerichts Berlin
als
  • Gutachter
  • Dolmetscher bzw. Übersetzer
  • sonstiger Sachverständiger
für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung
  • ein Honorar für Ihre Leistungen,
  • Fahrtkostenersatz,
  • eine Entschädigung für den Aufwand (Tagegeld, ggf. Übernachtungskosten) und
  • Ersatz für sonstige und besondere Aufwendungen.

Voraussetzungen

  • Beauftragung durch das Gericht
    Sie müssen durch das Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens oder Befundberichts, mit der Übersetzung oder Dolmetschen in einem Termin oder in sonstiger Weise als Sachverständige/r beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein.
  • Fristgerechte Antragstellung bzw. Abrechnung
    Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von 3 Monate bei Gericht geltend gemacht wird.
    Die Frist beginnt:
    • bei der schriftlichen Beauftragung mit dem Eingang Ihres Gutachtens bzw. Befundberichts bei Gericht.
    • im Fall der Anhörung im Verhandlungstermin mit deren Ende. Bei mehrfacher Heranziehung (z.B. Fortsetzungsterminen) beginnt die Frist mit Beendigung der letzten Anhörung.
    • Enden Auftrag oder Heranziehung vorzeitig durch gerichtliche Feststellung, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Vergütung und Entschädigung
    Schriftlichen Antrag bei Anhörung im Verhandlungstermin per Post oder Fax stellen oder persönlich vor Ort abgeben:
    • Den Antrag erhalten Sie bereits mit der Ladung oder im Termin. Bitte reichen Sie diesen vollständig ausgefüllt bei Gericht ein.
  • Auszahlungsauftrag und Anwesenheitsbescheinigung
    Mit dem Antrag wird ebenfalls der Auszahlungsauftrag durch Bescheinigung Ihrer Anwesenheit im Termin bzw. nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erteilt.
    • Der Auszahlungsauftrag und die Anwesenheitsbescheinigung müssen vom Gericht bzw. dem Vorsitzenden unterschrieben sein.
  • Rechnung zum schriftlichen Gutachten bzw. zur Beauftragung
    Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten bzw. Befundbericht zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
  • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen (Original)
    Ihnen sind Fahrtkosten oder sonstige Kosten im Rahmen der gerichtlichen Beauftragung entstanden?
    Bitte weisen Sie entstandene Fahrtkosten sowie sonstige Aufwendungen anhand von entsprechenden Belegen im Original nach und fügen diese dem Antrag bzw. der Abrechnung bei.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie haben die Beauftragung oder die Ladung vom Sozialgericht Berlin erhalten?

  • Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten, schriftlichen Antrag persönlich bei der Geschäftsstelle abgeben, in den Briefkasten des Sozialgerichts Berlin einwerfen oder per Post, Telefax und unter Beachtung der Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr nach den entsprechenden Vorschriften an den Absender der Ladung senden.

Sie haben die Beauftragung oder die Ladung vom Verwaltungsgericht Berlin erhalten?
  • Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag schriftlich einreichen oder persönlich bei der Vergütungs- und Entschädigungsstelle im Erdgeschoss, Zimmer 0408 oder bei der Verwaltungsabteilung im 1. Obergeschoss, Zimmer 1508 stellen.