Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen am Standort Oberverwaltungsgericht
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Kontakt
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Oberverwaltungsgericht
- Hardenbergstraße 31 , 10623 Berlin
- Tel.: (030) 90149-8740
- Fax: (030) 90149-8808
- Kontaktformular
Auf einen Rollstuhl angewiesene Personen werden nach Meldung in der Pförtnerloge am Haupteingang Hardenbergstraße 31 (Klingel links vor dem Haupteingang) über den Seiteneingang an der Hardenbergstraße in das Gebäude eingelassen. Zum Verlassen des Gebäudes rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 90149-8800 in der Pförtnerloge an, damit Sie hinausbegleitet werden können.
Öffnungszeiten
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-
08:30 - 15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:30 - 15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
08:30 - 13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
08:30 - 15:00 Uhr
-
Freitag
-
08:30 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Rechtsantragsstelle ist Mo bis Fr von 09:00 - 13:00 Uhr besetzt.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Zoologischer Garten Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Savignyplatz
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Tiergarten
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Charlottenburg Bhf
- S3
- S45
- S5
- S9
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S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Zoologischer Garten Bhf
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U-Bahn
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S+U Zoologischer Garten Bhf
- U9
- U2
-
U Kurfürstendamm
- U1
- U9
-
U Uhlandstr.
- U1
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U Ernst-Reuter-Platz
- U2
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U Augsburger Str.
- U3
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U Wittenbergplatz
- U3
- U1
-
U Spichernstr.
- U9
- U3
-
U Hansaplatz
- U9
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U Deutsche Oper
- U2
-
U Viktoria-Luise-Platz
- U4
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S+U Zoologischer Garten Bhf
-
Bus
-
S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
- 245
- M45
- 100
- 200
- N2
- N9
-
S+U Zoologischer Garten Bhf
- 109
- 110
- N10
- X10
- N7X
- M49
- N9
- X34
- 100
- 200
- N2
- 204
- 245
- 249
- M45
- M46
- N1
- N26
-
Hertzallee
- 100
- 109
- 110
- 200
- 204
- 245
- 249
- M45
- M46
- M49
- N1
- N2
- N9
- N10
- N26
- X10
- X34
-
Theater des Westens
- M49
- X34
-
Uhlandstr./Kantstr.
- M49
-
Steinplatz
- 245
- M45
- N2
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U Kurfürstendamm
- M19
- M29
- M46
- N1
- N2
- N3
- N26
- 109
- 110
- N10
- X10
- 204
- 249
- N9
- N7X
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Breitscheidplatz
- 100
- 200
-
Berlin, Savignyplatz
- M49
- X34
-
Europa-Center
- M19
- M29
- M46
- N1
- N2
- N3
- N26
-
S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
-
Regionalbahn
-
S+U Zoologischer Garten Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RB22
- RE7
- RB20
-
S Charlottenburg Bhf
- RE1
- RB23
- RE2
- RE7
- RE6
- RE8
- RB22
- RB20
-
S+U Zoologischer Garten Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat seinen Sitz in der Hardenbergstraße 31 im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Zoologischer Garten.Es empfiehlt sich, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, da in der Umgebung des Gerichts nur sehr schwer Parkplätze zu finden sind.
Sonstige Hinweise zum Standort
Aktuelle Hinweise zu diesem StandortSehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude nach wie vor eingeschränkt.
Das Gerichtsgebäude darf grundsätzlich nur betreten werden
- zum Besuch der Rechtsantragsstelle,
- zur (vorab vereinbarten) Akteneinsicht,
- zur Teilnahme an Verhandlungen
- sowie für Dienstleister.
Vorsprachen in Rechtssachen (insb. Akteneinsicht, Rechtsantragsstelle) sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Im Übrigen findet kein Publikumsverkehr statt. Über Ausnahmen entscheidet die Hausleitung.
Im gesamten Gebäude sind eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen und die üblichen Hygienevorkehrungen einzuhalten (www.infektionsschutz.de). Bei Gerichtsverhandlungen entscheidet die/der sitzungsleitende Richter/in über die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen
Waren Sie als Zeugin oder Zeuge in einem gerichtlichen Verfahren
Dann können Sie entschädigt werden für
- des Sozialgerichts Berlin
- des Verwaltungsgerichts Berlin
Dann können Sie entschädigt werden für
- Verdienstausfall
- Zeitversäumnis
- Fahrtkosten und
- sonstige Aufwendungen.
Voraussetzungen
- Sie waren zu einem Termin als Zeuge/in geladen und sind zu diesem Termin erschienen
- Sie haben nicht auf die Zeugenentschädigung verzichtet
- Beantragung innerhalb von 3 Monaten
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Entschädigung von Zeugen/innen in der Fachgerichtsbarkeit
Antrag schriftlich per Post oder Fax stellen oder persönlich vor Ort abgeben:
- Den Antrag erhalten Sie bereits mit der Ladung oder im Termin. Bitte reichen Sie diesen vollständig ausgefüllt bei Gericht ein.
-
Auszahlungsauftrag und Anwesenheitsbescheinigung
Mit dem Antrag wird ebenfalls der Auszahlungsauftrag durch die Bescheinigung Ihrer Anwesenheit im Termin nach Ihrer Zeugenaussage bzw. nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erteilt.
- Der Auszahlungsauftrag und die Anwesenheitsbescheinigung müssen vom Gericht bzw. dem/der vorsitzenden Richter/in unterschrieben sein.
-
Bescheinigung über Verdienstausfall
Ihnen ist ein Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrem Arbeitgeber auf dem Antrag bescheinigen. Die Verdienstausfallbescheinigung befindet sich auf dem Antrag, den Sie bereits mit der Ladung oder im Termin erhalten haben. -
Nachweis der Selbstständigkeit
Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte dem Antrag einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbstständigkeit (z.B. Gewerbeschein) bei und geben Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an. -
Glaubhaftmachung freiberufliche Tätigkeit
Sie sind freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft und fügen Sie diese dem Antrag bei. Geben Sie bitte außerdem Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit und Ihre regelmäßige Arbeitszeit an. -
Nachweise entstandener Fahrtkosten oder sonstiger Aufwendungen
Ihnen sind Fahrtkosten oder sonstige Kosten zur Wahrnehmung des Termins entstanden? Bitte weisen Sie entstandene Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin sowie sonstige Aufwendungen anhand von entsprechenden Belegen (z.B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen für Flugtickets, Übernachtungskosten) nach.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie haben die Ladung vom Sozialgericht Berlin erhalten?
- Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten, schriftlichen Antrag persönlich bei der Geschäftsstelle abgeben, in den Briefkasten des Sozialgerichts Berlin einwerfen oder per Post, Telefax und unter Beachtung der Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr nach den entsprechenden Vorschriften an den Absender der Ladung senden.
- Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag schriftlich einreichen oder persönlich bei der Vergütungs- und Entschädigungsstelle im Erdgeschoss, Zimmer 0408 oder bei der Verwaltung im 1. Obergeschoss, Zimmer 1508 stellen.