Standort: Oberverwaltungsgericht

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Kontakt

  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
  • Oberverwaltungsgericht
  • Hardenbergstraße 31 10623 Berlin
  • Tel.: (030) 90149-8740
  • Fax: (030) 90149-8808
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Auf einen Rollstuhl angewiesene Personen werden nach Meldung in der Pförtnerloge am Haupteingang Hardenbergstraße 31 (Klingel links vor dem Haupteingang) über den Seiteneingang an der Hardenbergstraße in das Gebäude eingelassen. Zum Verlassen des Gebäudes rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 90149-8800 in der Pförtnerloge an, damit Sie hinausbegleitet werden können.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:30 - 15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:30 - 15:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:30 - 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      08:30 - 15:00 Uhr
  • Freitag

      08:30 - 13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die Rechtsantragsstelle ist Mo bis Fr von 09:00 - 13:00 Uhr besetzt.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat seinen Sitz in der Hardenbergstraße 31 im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Zoologischer Garten.
Es empfiehlt sich, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, da in der Umgebung des Gerichts nur sehr schwer Parkplätze zu finden sind.

Sonstige Hinweise zum Standort

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude nach wie vor eingeschränkt.

Das Gerichtsgebäude darf grundsätzlich nur betreten werden

  • zum Besuch der Rechtsantragsstelle,
  • zur (vorab vereinbarten) Akteneinsicht,
  • zur Teilnahme an Verhandlungen
  • sowie für Dienstleister.

Bei Gerichtsverhandlungen ist der Zutritt für die Beteiligten und das Publikum möglich. Die Plätze für Zuschauer/innen sind wegen der Einhaltung der Abstandsregeln reduziert. Der Einlass erfolgt in der Reihenfolge des Erscheinens; Pressevertreter/innen haben Vortritt.

Vorsprachen in Rechtssachen (insb. Akteneinsicht, Rechtsantragsstelle) sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Im Übrigen findet kein Publikumsverkehr statt. Über Ausnahmen entscheidet die Hausleitung.

Im gesamten Gebäude sind eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen und die üblichen Hygienevorkehrungen einzuhalten (www.infektionsschutz.de). Bei Gerichtsverhandlungen entscheidet die/der sitzungsleitende Richter/in über die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Angebotene Dienstleistungen

  • Mediation durch Güterichterinnen und Güterichter - in der Fachgerichtsbarkeit
  • Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beantragen
  • Richter/in (ehrenamtlich) - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen
  • Sachverständige - Vergütung und Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen
  • Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen

Chat

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