Strahlung - Änderung melden beim Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen / nichtmedizinischen Zwecken nutzen

Sie haben den Betrieb einer Anlage mit nichtionisierender Strahlung für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Anwendungen am Menschen bereits gemeldet und seitdem haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Änderungen der Behörde melden. Sie müssen auch die erforderliche Fachkunde der Anwender nachweisen.

Angaben zum:
  • Betrieb,
  • Ansprechpartner,
  • den dort verwendeten Anlagen,
  • den Anwendern
  • und der Nachweis zur Fachkunde (ab dem 31.12.2022 verpflichtend)
müssen immer aktuell sein bzw. regelmäßig aktualisiert werden, damit die Anzeige zum Betrieb derartiger Anlagen richtig und vollständig abgegeben wurde.

Anlagen, die nichtionisierende Strahlung nutzen, sind zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation oder Ultraschall.

Ausschließlich medizinisch genutzte Anlagen müssen nicht angezeigt werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige der Änderung beim Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken
    (unter "Online-Abwicklung")
  • Angaben zu Änderungen
    Machen Sie bitte Angaben zu Änderungen bei:
    • Betreiber/in,
    • Anschrift der Betriebsstätte
    • Identifikation der Anlage/n oder des Kombinationsgerätes
    • Anwendenden Personen
    • Nachweis der Fachkunde bzw. Aus- und Fortbildung
  • Nachweis der Fachkunde (ab dem 31.12.2022 verpflichtend)
    • Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine geeignete Aus- oder Weiterbildung nachgewiesen werden.
    • Bei einer ausreichenden beruflichen Vorbildung im Bereich Kosmetik, braucht das Modul "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" nicht absolviert zu werden. In diesem Fall müssen nur die Spezial-Module "Optische Strahlung", "Ultraschall", "EMF (Hochfrequenzgeräte)" in der Kosmetik und/ oder "EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte)" zur Stimulation nachgewiesen werden.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

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