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Honorar-Finanzanlagenberater - zur Sachkundeprüfung anmelden
Um die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen. Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang.
Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun. Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
Theoretischer und praktischer Teil der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden.
Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun. Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
- Offene Finanzanlagen
- Geschlossene Finanzanlagen
- Vermögensanlagen
Theoretischer und praktischer Teil der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden.
- Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen.
- Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.
- Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.
- Sie melden sich zur Prüfung an.
- Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit.
- Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil.
- Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung.
- Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Persönliches Erscheinen
Sie müssen bei den Prüfungen persönlich erscheinen. -
Anmeldefrist beachten
Anmeldeschluss ist in der Regel 28 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung zur Sachkundeprüfung
ausschließlich online möglich
Sie müssen sich dafür auf dem Anmeldeportal der IHK Berlin registrieren. - Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Gebühren
205,00 Euro bis 395,00 Euro je nach Prüfungsform bzw. -umfang
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.