Projektförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds beantragen

Der Hauptstadtkulturfonds (HKF) wurde vom Bund und dem Land Berlin gemeinsam ins Leben gerufen, um bedeutsame kulturelle Projekte in der Bundeshauptstadt Berlin zu ermöglichen, die der gesamtstaatlichen Repräsentation dienen. Hierfür stellt der Bund dem Land Berlin jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung. Der HKF fördert kulturelle Projekte und Veranstaltungen aus verschiedenen künstlerischen Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben. Gefördert werden kleinere wie größere Projekte. Die mögliche Antragssumme ist auf maximal 200.000 Euro begrenzt

  • Sie können eine Förderung beantragen für Projekte aus den Bereichen: Bildende Kunst, Darstellende Künste, Tanz, Film, Literatur, Medienkunst, Musik, Zeitgeschichte/Geschichte, inter- und transdisziplinäre Vorhaben.
  • Entscheidend für die Auswahl sind die inhaltliche und die künstlerische Qualität. Die Projekte müssen für Berlin erarbeitet und in Berlin präsentiert werden, sollen aber für ein Publikum oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant sein.
Ziel der Förderung
Aus dem HKF werden Einzelprojekte und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben. Der Fonds trägt durch die Förderung kultureller und künstlerischer Projekte dazu bei, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen. Gefördert werden innovative Ansätze, die zur Entwicklung der Künste beitragen, ebenso wie Vorhaben, die bedeutende Traditionen aufnehmen und weiterführen.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch den Hauptstadtkulturfonds (HKF). Das ist ausschließlich online möglich.
  • Einreichungen für Projektanträge sind zweimal jährlich, in der Regel Mitte April und Anfang Oktober, für das Folgejahr möglich.
  • Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
  • Der Antrag muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
2. Ihr Antrag wird geprüft.
  • Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Vergabeverfahren zugelassen.
  • Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
3. Ergebnis
  • Über die Bewerbungen entscheidet der Gemeinsame Ausschuss des Hauptstadtkulturfonds auf Grundlage einer Juryempfehlung.
  • Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden im Rahmen der Pressemitteilung zu den Förderergebnissen informiert.
  • Die Titel der geförderten Projekte, die Namen der Antragstellenden und die Fördersummen werden im Rahmen der Pressemitteilung bekannt gegeben.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Bewerbungen sind bis 15.04.2026 möglich.
    Die Bewerbungsfrist endet am 15.04.2026 um 14:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr eingegangen sein. Nach 14:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen.
  • Das Projekt ist von nationaler und internationaler Relevanz
    Die Projekte müssen für Berlin erarbeitet werden und ihre Premiere/Eröffnung in Berlin haben, sollen aber für ein Publikum oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant sein.
  • Es ist nur ein Antrag möglich
    Pro Ausschreibung ist nur jeweils eine Bewerbung pro Institution, Freier Gruppe, Einzelperson etc. zulässig. Bei Dachinstitutionen mit mehreren Häusern/Geschäftsbereichen ist pro Haus/Geschäftsbereich jeweils ein Antrag zulässig.
  • Mindestens vier Aufführungen oder Veranstaltungen in Berlin
    Mindestens vier Aufführungen oder Veranstaltungen sollten vorgesehen sein. Die Projekte müssen in Berlin erarbeitet und präsentiert werden. Die Anzahl der Aufführungen ist vom Spielort/Veranstaltungsort in der Spielstättenbestätigung zu garantieren.
  • Das Projekt hat noch nicht begonnen
    Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben.
  • Die Honoraruntergrenzen werden im Finanzierungsplan berücksichtigt
    Achten Sie im Finanzierungsplan auf ein angemessenes Verhältnis zwischen den Overheadkosten (Organisationsteam/Projektleitung) und den Honoraren für beteiligte Künstler/-innen.
  • Sie achten auf ein barrierefreies Angebot
    Menschen mit Behinderungen haben rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln. Eine entsprechende Erstberatung ist beim Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung (DAC) möglich.
  • Sie achten auf ökologische Nachhaltigkeit
    Der HKF setzt sich für einen umweltbewussten, ressourcenschonenden Einsatz von Fördermitteln ein. Die Projektträger sollten dieses Ziel bei Planung, Durchführung und Nachbereitung des Projekts im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften berücksichtigen. Dabei kann u.a. auf Leitfäden, die auf der Website des HKF verlinkt sind, zurückgegriffen werden.
  • Vorjahresförderung (falls zutreffend)
    Antragstellende aus den Bereichen Theater, Tanz und Musik sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einmal aus öffentlichen Mitteln gefördert worden sein.
  • Sie sind exmatrikuliert (falls zutreffend)
    Eine Zuwendung kann nicht an Personen erfolgen, die im Förderzeitraum immatrikuliert sind. Verstöße können zu einem Widerruf der Förderung führen. Die Antragstellenden können bei der Bewerbung noch an einer Hochschule immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der eventuellen Bewilligung von Fördergeldern müssen sie jedoch exmatrikuliert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung durch den Hauptstadtkulturfonds (HKF)
    Den Antrag können Sie ausschließlich online stellen.

    • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den zulässigen Dateiformaten DOCX, XLSX, PPTX und PDF bereit.
  • Ausführliche Projektbeschreibung
  • Detaillierter Finanzierungsplan
  • Bestätigung des Präsentationsortes/Spielstätte und Barrierefreiheit der Spielstätte
  • Künstlerischer Werdegang
  • Projektkonkretisierung
  • Optional: Beschreibung von max. 2 ausgewählten bisherigen Projekten und Projektbeteiligungen

Gebühren

keine

Für Sie zuständig