Kulturförderung - aus dem Hauptstadtkulturfonds beantragen

Der Hauptstadtkulturfonds (HKF) fördert einzelne kulturelle Projekte und Veranstaltungen aus nahezu allen künstlerischen Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben. Der Ausschreibungszeitraum läuft in der Regel jeweils bis zum 15. April und 1. Oktober eines Jahres für das darauffolgende Kalenderjahr. Die einzelnen Projekte werden zweimal jährlich für das Folgejahr ausgewählt.

Gefördert werden kleine wie größere Projekte. Entscheidend für die Auswahl sind inhaltliche und künstlerische Qualität. Die Projekte müssen für Berlin erarbeitet und in Berlin präsentiert werden, spllen aber für ein Publikum oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant sein.

Sie können eine Förderung beantragen für Projekte aus den Bereichen:
  • Bildende Kunst
  • Darstellende Künste
  • Film
  • Literatur
  • Medienkunst
  • Musik
  • Zeitgeschichte/Geschichte
  • inter- und transdisziplinäre Vorhaben

Kompatibilität mit anderen Förderungen
In der Regel können Projekte komplementär gefördert werden. Gemeinsame Förderungen durch Förderinstitutionen, die Gelder der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien vergeben, sind ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere die Kulturstiftung des Bundes, den Fonds Darstellende Künste, den Fonds Soziokultur, den Musikfonds, die Deutschen Kunst-, Literatur-, Übersetzerfonds und das Nationale Performance Netzwerk. Eine Komplementärförderung mit EU-Fördermitteln, Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und der dezentralen Kulturarbeit ist zulässig.


Von der Förderung ausgeschlossen sind
  • kommerziell realisierbare Vorhaben
  • Ausgaben, die im Rahmen einer institutionellen Förderung finanziert werden
  • Projekte, die in Zentralen der politischen Parteien und in Häusern der parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften stattfinden
  • studentische Projekte an den Berliner Hochschulen und Universitäten
  • die Finanzierung von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive)
  • die Restaurierung von Kunstgegenständen
  • die ausschließliche Herstellung von Büchern und Publikationen/ Katalogen/ Periodika (Druckkostenzuschüsse) – Ausnahme: Begleitende Publikationen zum Projekt wie Programmhefte oder Kataloge
  • die Digitalisierung und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen
  • die Einrichtung, Pflege und Betrieb von Websites sowie Apps oder die ausschließliche Erstellung von Podcasts
  • die Produktion und/oder Postproduktion von Filmen/ Dokumentarfilmen
  • Anträge auf rein institutionelle und über Jahre währende Förderung. Für fortlaufende und aufeinander folgende Projekte und Veranstaltungen ist eine Finanzierung nicht möglich. Der Gemeinsame Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen.

Verfahrensablauf
  1. Der Antrag ist online einzureichen und wird in der HKF-Geschäftsstelle digital entgegengenommen.
  2. In der HKF-Geschäftsstelle erfolgt durch die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter der Senatsverwaltung für Kultur und Europa die formale Prüfung der Anträge.
  3. Eine Fachjury berät im Nachgang über die Anträge und gibt eine Förderempfehlung ab.
  4. Der Gemeinsame Ausschuss entscheidet im Anschluss über die Vergabe der Mittel.
  5. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Geschäftsstelle des HKF eine Inaussichtstellung.
  6. Bei einer negativen Entscheidung erhalten Sie von der HKF-Geschäftsstelle eine Mitteilung über die Ablehnung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Ausschreibungszeitraum
    Im Jahr 2022 enden die Antragsfristen jeweils am 19. April sowie am 04. Oktober 2022.
  • Sie sind eine natürliche oder juristische Person im In- oder Ausland
    Internationale Kooperationspartnerschaften sind ebenfalls möglich.
  • Projektpartner oder Träger aus Berlin
    Wenn Sie nicht in Berlin ansässig sind, sollte die Realisierung des Projekts in Kooperation mit oder durch einen Berliner Träger oder Partner erfolgen.
  • Projekte sollten nationale und internationale Relevanz ausweisen
    Entscheidend für die Förderung der Projekte sind inhaltliche und künstlerische Qualität.
  • Mindestens vier Aufführungen oder Veranstaltungen in Berlin
    Mindestens vier Aufführungen oder Veranstaltungen sollten vorgesehen sein. Die Projekte müssen in Berlin erarbeitet und präsentiert werden. Die Anzahl der Aufführungen ist vom Spielort/Veranstaltungsort in der Spielstättenbestätigung zu garantieren.
  • Das Projekt hat noch nicht begonnen
    Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben.
  • Vorjahresförderung (falls zutreffend)
    Antragstellerinnen und Antragsteller aus den Bereichen Theater, Tanz und Musik sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Mal aus öffentlichen Mitteln gefördert worden sein.
  • Sie sind exmatrikuliert (falls zutreffend)
    Die Antragstellerinnen und Antragsteller können bei der Bewerbung noch an einer Hochschule immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der eventuellen Förderung müssen sie jedoch exmatrikuliert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung aus dem Hauptstadtkulturfonds
    (unter Online-Abwicklung)
    Die Dateien dürfen nur in den zulässigen Dateiformaten DOCX, XLSX, PPTX und PDF hochgeladen werden.
  • Ausführliche Projektbeschreibung
    • Bitte beschreiben Sie das beantragte Projekt im Online-Antragsformular unter dem Punkt „Projekt-Kurzbeschreibung“ präzise und aussagekräftig (max. 1.900 Zeichen inkl. Leerzeichen und Absätze).
    • Die Projektbeschreibung darf nicht mehr als 10 Seiten lang sein.
  • Angaben zur Konkretisierung des Projekts (Muster)
    • Welche konkreten Ziele verfolgen Sie mit Ihrem Projekt?
    • Welche Personengruppen will Ihr Projekt ansprechen? Welches Publikum stellen Sie sich vor?
    Das Dokument darf nicht mehr als 2 DIN A4-Seiten lang sein.
  • Detaillierter Finanzierungsplan (Muster)
  • Optional: Kurze Beschreibung ausgewählter bisheriger Projekte und Projektbeteiligungen
    Ein Dokument, in dem Sie maximal 2 Projekte bzw. Projektbeteiligungen kurz beschreiben oder dokumentieren können.
  • Künstlerischer Werdegang
    Beschreiben Sie formlos, kurz und übersichtlich den künstlerischen Werdegang der Antragstellerin oder des Antragstellers und ggf. weiterer projektbeteiligter Personen.
  • Bestätigung des Präsentationsortes/Spielstätte und Barrierefreiheit der Spielstätte (Muster)
    Zeigen Sie auf, wo und wann die zu fördernde Veranstaltung stattfinden soll ggf. einschließlich der Anzahl der Aufführungen und ob diese den Maßgaben der Barrierefreiheit entspricht. Möchten Sie mehrere Bestätigungen einreichen, so fügen Sie diese bitte in einem Dokument zusammen.

Gebühren

keine

Für Sie zuständig

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