Arbeitsstipendium für Comic beantragen am Standort Kulturförderung

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Öffnungszeiten

  • Montag

      Nach Terminvereinbarung mit Sachbearbeiter/in
  • Dienstag

      Nach Terminvereinbarung mit Sachbearbeiter/in
  • Mittwoch

      Nach Terminvereinbarung mit Sachbearbeiter/in
  • Donnerstag

      Nach Terminvereinbarung mit Sachbearbeiter/in
  • Freitag

      Nach Terminvereinbarung mit Sachbearbeiter/in

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Dienstleistungsbeschreibung

Arbeitsstipendium für Comic beantragen

Die Arbeitsstipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionellen Comic-Künstlerinnen und -Künstler bestimmt, die selbstgewählte Comicvorhaben realisieren wollen. Es können 4-monatige (8.000 Euro) und 8-monatige (16.000 Euro) Stipendien vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel beantragt werden.

Ziel der Förderung
Gefördert werden Comic-Künstlerinnen und -Künstler, die ihre künstlerische Fortbildung und Weiterbildung anstreben. Das Arbeitsvorhaben kann zum Beispiel die Arbeit an einem bestimmten Thema oder Format, die Erschließung neuer oder anderer Arbeitstechniken und die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten beinhalten. Es sollen Künstlerinnen und Künstler gefördert werden, die bereits Comicprojekte veröffentlicht haben oder durch Arbeitsproben ihre künstlerische Befähigung nachweisen können.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
  • Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im August bis September des Jahres für das folgende Kalenderjahr ausgeschrieben.
  • Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
  • Das Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
  • Alle Anlagen können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
2. Ihr Antrag wird geprüft.
  • Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
  • Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert
3. Ergebnis
  • Die Kulturverwaltung beruft eine Jury, die die Begutachtung der Anträge vornimmt. Förderentscheidungen werden in der Regel auf Grundlage der Empfehlungen der Jury getroffen. Über die Zahl der geförderten Stipendien sowie über die Bemessung der Förderhöhe berät die Jury und übergibt entsprechende Vorschläge an die Kulturverwaltung des Berliner Senats.
  • Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich im Januar 2027 per E-Mail informiert.
  • Die ausgewählten Stipendiat/-innen erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die unbedingt ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden muss (vorab per E-Mail, anschließend das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
  • Die Namen der geförderten Comic-Künstlerinnen und -Künstler werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Bewerbungen sind ab 15.07.2026 bis 15.09.2026 möglich.
    Die Bewerbungsfrist endet am 15.09.2026 um 11:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 11:00 Uhr eingegangen sein. Ab 11:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen.
  • Sie sind professionelle Comic-Künstlerin oder professioneller Comic-Künstler
    Sie weisen ihre gestalterische Fähigkeit entweder durch bereits veröffentlichte Comicprojekte oder durch Arbeitsproben nach, die eine künstlerische Befähigung erkennen lassen.
  • Sie leben und arbeiten in Berlin
  • Es ist nur eine Bewerbung pro Antragsteller/-in möglich
  • Eine wiederholte Bewerbung mit einem Projekt, welches bereits in den vorangegangenen Jahren eingereicht worden ist, ist möglich.
  • Sie bewerben sich als einzelne Person oder Gruppe
    Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung. Daher sind nur natürliche Personen, der Zusammenschluss von natürlichen Personen und GbRs bestehend aus natürlichen Personen antragsberechtigte Rechtsformen. Die Gruppe bestätigt den Zusammenschluss von Künstler/-innen durch eine gemeinsame Erklärung. Besteht für die gesamte Gruppe bereits ein GbR-Vertrag, ist dieser mit dem Antrag einzureichen. Bei Gruppen müssen mehr als 50% der Gruppenmitglieder mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet sein (bei einer Gruppe aus zwei Personen also beide Antragstellende, bei Gruppen aus drei Personen mindestens zwei Antragstellende etc.). Die Person, welche für die Gruppe den Antrag stellt, muss mit ihrem ersten Wohnsitz in Berlin gemeldet sein. Gruppen können aus Comic-Zeichner/innen und Comic-Autor/innen bestehen. Der Antrag ist durch die/den Comic-Zeichner/in zu stellen.
  • Doppelförderung/zeitgleiche Förderungen oder Stipendien
    • Eine Bewerbung für das Arbeitsstipendium des Landes Berlin ist auch dann möglich, wenn sich für Stipendien anderer Fördermittelgeber beworben wird. Bei einer Zusage muss eine umgehende Mitteilung erfolgen, so dass geprüft werden kann, ob das Stipendium des Landes Berlin und das Stipendium eines anderen Fördermittelgebers kombinierbar ist. Für das Jahr 2027 bereits bewilligte Stipendien sind im Antragsformular anzugeben. Das Arbeitsstipendium ist mit anderen Stipendien des Landes Berlins bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
    • Das Arbeitsstipendium Comic des Landes Berlin kann nicht mit einem Arbeitsstipendium für Comic-Künstler/-innen des Deutschen Literaturfonds im gleichem Förderzeitraum kombiniert werden.
    • Nach Ende des Stipendiums ist ein Sachbericht/Evaluierungsbogen auszufüllen.
  • Keine Immatrikulation in einem künstlerisch ausbildenden Studiengang oder Lehrtätigkeit als Professor/-in an einer Hochschule
    Antragstellende dürfen bei Antragsstellung und im Förderzeitraum nicht in einem künstlerisch ausbildenden Studiengang immatrikuliert (dies gilt ebenfalls für eine Promotion) oder an einer Hochschule als Professor/-in tätig sein. Weiterbildung und Umschulung in einem nicht-künstlerischen Fachbereich sind kein Hindernis.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung durch das Comic-Stipendium
    Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.
    Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF bereit.
  • Künstlerischer Lebenslauf und Portfolio (max. 12 DIN A4-Seiten, max. 8 MB, pdf-Datei)
    • Künstlerischer Werdegang - unverbindliche Empfehlung maximal 2 DIN A4-Seiten - einschließlich Stipendien, Auszeichnungen, Ausstellungen, ggf. Liste der Veröffentlichungen.
    • (Fakultativ) Portfolio über die bisherige künstlerische Arbeit und/oder ggf. Dokumentations-/Informationsmaterial - unverbindliche Empfehlung maximal 10 DIN A4-Seiten. Dies können Veröffentlichungen der letzten Jahre oder aussagekräftige Arbeitsproben sein. Bei aktuell leicht zugänglichen Werken reichen die bibliographischen Angaben. Bitte konzentrieren Sie sich auf Arbeiten aus den letzten drei Jahren!
    • Hinweis: Die Anlage – Künstlerischer Lebenslauf und Portfolio - mit einer Länge von mehr als 12 Seiten (inklusive Deckblätter, Bildern, sonstige Schreiben) wird nicht akzeptiert. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragstellenden formal ausgeschlossen. Die maximale Seitenanzahl von 12 Seiten gilt auch für Gruppenbewerbungen.
  • Beschreibung des Arbeitsvorhabens (max. 2 DIN A4-Seiten, maximal 5 MB, pdf-Datei)
    Bitte gehen Sie auf die folgenden Fragen ein:
    a) Mit welchem Vorhaben möchten Sie sich ggf. während der Stipendienzeit befassen? Inhalt, Charakter und Gestaltungsweise des Vorhabens beschreiben.
    b) Was ist das Besondere Ihrer künstlerischen Arbeit? Warum ist der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt für Sie wichtig?
    c) Beschreiben Sie den Status Ihres Arbeitsvorhabens und welche Arbeitsschritte für die Stipendienzeit geplant sind. Benennen Sie, ob es sich bei Ihrer eingereichten Arbeitsprobe um einen Entwurf oder um einen final geplanten Stil und Seitenlayout handelt sowie welchen Umfang (Seiten, Kapitel) ihr Comic voraussichtlich umfassen soll.
    • Hinweis: Die Anlage - Beschreibung des Arbeitsvorhabens - mit einer Länge von mehr als 2 Seiten (inklusive Deckblätter, Bildern, sonstige Schreiben) wird nicht akzeptiert. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragstellenden formal ausgeschlossen.
  • Arbeitsprobe des Vorhabens (max. 20 gezeichnete Seiten im PDF-Format, max. 15 MB, pdf-Datei)
    • Bis maximal 20 gezeichnete Seiten, aus denen Stil und Seitenlayout ablesbar sind.
    • Bitte benennen Sie, ob es sich hierbei um einen Entwurf oder um einen final geplanten Stil und vorgesehenes Seitenlayout handelt.
    • Hinweis: Die Arbeitsprobe mit einer Länge von mehr als 20 Seiten (inklusive Deckblätter, Bildern, sonstige Schreiben) wird nicht akzeptiert. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller/-innen formal ausgeschlossen.
  • Identitätsnachweis, Nachweis der Berliner Meldeadresse und der Aufenthaltserlaubnis (jpg-, png, pdf-Datei)
    Der Nachweis muss von der antragstellenden Person und im Rahmen einer Gruppenbewerbung von allen Mitgliedern der Gruppe erbracht werden.
    • Bei Bürger/-innen mit deutscher Staatsbürgerschaft: Kopie des Personalausweises (Vorderseite und Rückseite)
    • Bei Bürger/-innen aus EU-Staaten: Kopie des Personalausweises (Vorderseite und Rückseite) oder Kopie des Reisepasses UND Meldebestätigung (siehe "Weiterführende Informationen")
    • Bei Bürger/-innen aus Nicht-EU-Staaten mit Aufenthaltstitelkarte: Die Aufenthaltstitelkarte (Vorderseite und Rückseite) gilt als Ausweisdokument und als Meldebescheinigung sowie für den Nachweis des gültigen Aufenthaltstitels.
    • Bei Bürger/-innen aus Nicht-EU-Staaten ohne Aufenthaltstitelkarte: Kopie des gültigen Personalausweises (Vorderseite und Rückseite) oder Reisepasses UND Kopie der Meldebescheinigung UND Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Vorderseite und Rückseite)
  • Nur bei Gruppenbewerbungen (dort jedoch zwingend): GbR-Vertrag bei bestehender GbR oder Erklärung zum Zusammenschluss von Künstler/-innen mit Unterschrift aller Gruppenmitglieder, wenn die Gruppe sich erst zur Antragstellung zusammenschließt; gemäß Vorlage.
    (unter "Formulare")
    Die Erklärung muss – wie auch die Meldeadresse von allen Gruppenmitgliedern nachgewiesen werden muss – von allen beteiligten Antragstellenden unterzeichnet werden. Gibt es bereits einen GbR-Vertrag, reichen Sie bitte diesen in Kopie ein.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4-5 Monate