Kulturförderung - Comic-Stipendium beantragen am Standort Kulturförderung
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Kontakt
- Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Kulturförderung
- Brunnenstraße 188-190 , 10119 Berlin
- Tel.: (030) 90228-701
- Fax: (030) 90228-456
- E-Mail: post@kultur.berlin.de
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Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Oranienburger Str.
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S Hackescher Markt
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U-Bahn
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Bus
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U Rosenthaler Platz
- N8
- 142
- N40
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Berlin, Brunnenstr./Invalidenstr.
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Tucholskystr.
- 142
- N40
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U Rosenthaler Platz
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Tram
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Berlin, Brunnenstr./Invalidenstr.
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- 12
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U Rosenthaler Platz
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- 12
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Pappelplatz
- 12
- M8
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Berlin, Brunnenstr./Invalidenstr.
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Kulturförderung - Comic-Stipendium beantragen
Das Comic-Stipendium soll Sie dabei unterstützen Ihre Arbeit künstlerisch weiterzuentwickeln sowie die Comic-Kunst-Szene in Berlin zu fördern. Sie können die Förderung beantragen, sofern Sie als professionelle Comic-Künstlerin oder professioneller Comic-Künstler in Berlin leben und arbeiten.
Gefördert werden
Gefördert werden
- zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben
- die Fortführung von begonnenen Arbeiten
- und die Vollendung von Arbeitsvorhaben und Projekten
- Die Dauer des Stipendiums bemisst sich am Umfang des Arbeitsvorhabens. Es können 4-, oder 8- monatige Stipendien vergeben werden. Die Stipendien werden voraussichtlich in monatlichen Teilraten in Höhe von 2.000 Euro ausgezahlt.
- Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeits-, Recherche- und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
- Das Arbeitsstipendium Comic des Landes Berlin kann nicht mit einem Arbeitsstipendium für Comic-Künstler des Deutschen Literaturfonds im gleichem Förderzeitraum kombiniert werden.
- Comic-Künstlerinnen und Comic-Künstler, welche an einer Hochschule in einem künstlerisch ausbildenden Studiengang immatrikuliert sind, können sich nicht bewerben.
- Comic-Künstlerinnen und Comic-Künstler, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung des Stipendiums an einer Hochschule als Professorin bzw. Professor tätig sind, können sich nicht bewerben.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Ausschreibungszeitraum
In der Regel werden die Comic-Stipendien jeweils im August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
- Antragsfristende für 2025 ist der 19. September 2024 um 14 Uhr.
- Sie leben und arbeiten in Berlin
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Veröffentlichungen
Gefördert werden nur Comic-Künstlerinnen und Comic-Künstler, welche bereits Veröffentlichungen nachweisen können oder in Arbeitsproben eine künstlerische Befähigung erkennen lassen. -
Antrag in deutscher Sprache
Der Antrag muss in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Förderung durch das Comic-Stipendium
online möglich
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF oder DOCX bereit.
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Personalausweis oder Meldebestätigung (Kopie)
Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes -
Aufenthaltstitel oder Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Kopie)
Aufenthaltstitel oder Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht von Bürgerinnen und Bürgern aus Nicht-EU-Staaten -
Portfolio über die bisherige künstlerische Arbeit und ggf. Dokumentations-/Informationsmaterial
- Veröffentlichungen der letzten drei Jahre oder aussagekräftige Arbeitsproben, wenn noch keine Comics veröffentlicht wurden.
- Bei aktuell leicht zugänglichen Werken reichen die bibliographischen Angaben.
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Künstlerischer Werdegang des Antragstellenden
Künstlerischer Lebenslauf des Antragstellenden einschließlich Stipendien, Auszeichnungen und eine Liste der Veröffentlichungen -
Ausführliche Erläuterung des Arbeitsvorhabens
- Was ist das Besondere an Ihrer künstlerischen Arbeit? Warum ist der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt für Sie wichtig?
- Mit welchem Vorhaben möchten Sie sich ggf. während der Stipendienzeit befassen? Inhalt und Charakter des Vorhabens sollten darin deutlich werden.
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Arbeitsprobe des Arbeitsvorhabens
Mindestens zehn bis maximal 20 gezeichnete Seiten, aus denen Stil und Seitenlayout ablesbar sind. Bitte benennen Sie, ob es sich hierbei um einen Entwurf oder um einen final geplanten Stil und vorgesehenes Seitenlayout handelt.
Gebühren
keine