Kulturförderung - Comic-Stipendium beantragen am Standort Kulturförderung

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
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Rollstuhlgerechter Zugang durch den Haupteingang.

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nach Terminvereinbarung mit Sachbearbeiter/in
  • Dienstag

      Nach Terminvereinbarung mit Sachbearbeiter/in
  • Mittwoch

      Nach Terminvereinbarung mit Sachbearbeiter/in
  • Donnerstag

      Nach Terminvereinbarung mit Sachbearbeiter/in
  • Freitag

      Nach Terminvereinbarung mit Sachbearbeiter/in

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Kulturförderung - Comic-Stipendium beantragen

Das Comic-Stipendium soll Sie dabei unterstützen Ihre Arbeit künstlerisch weiterzuentwickeln sowie die Comic-Kunst-Szene in Berlin zu fördern. Sie können die Förderung beantragen, sofern Sie als professionelle Comic-Künstlerin oder professioneller Comic-Künstler in Berlin leben und arbeiten.

Gefördert werden
  • zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben
  • die Fortführung von begonnenen Arbeiten
  • und die Vollendung von Arbeitsvorhaben und Projekten

Umfang der Förderung
  • Die Dauer des Stipendiums bemisst sich am Umfang des Arbeitsvorhabens. Es können 4-, 8- oder 12-monatige Stipendien vergeben werden. Die Stipendien werden in voraussichtlich monatlichen Teilraten in Höhe von 2.000 € ausgezahlt.
  • Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeits-, Recherche- und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
  • Das Arbeitsstipendium Comic des Landes Berlin kann nicht mit einem Arbeitsstipendium für Comic-Künstler des Deutschen Literaturfonds im gleichem Förderzeitraum kombiniert werden.

Ausschlusskriterien
  • Comic-Künstlerinnen und Comic-Künstler, welche an einer Hochschule in einem künstlerisch ausbildenden Studiengang immatrikuliert sind, können sich nicht bewerben.
  • Comic-Künstlerinnen und Comic-Künstler, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung des Stipendiums an einer Hochschule als Professorin bzw. Professor tätig sind, können sich nicht bewerben.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Ausschreibungszeitraum
    In der Regel werden die Comic-Stipendien jeweils im August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
    • Antragsfristende für 2024 ist der 5. Oktober 2023 um 18 Uhr.
  • Sie leben und arbeiten in Berlin
  • Veröffentlichungen
    Gefördert werden nur Comic-Künstlerinnen und Comic-Künstler, welche bereits Veröffentlichungen nachweisen können oder in Arbeitsproben eine künstlerische Befähigung erkennen lassen.
  • Antrag in deutscher Sprache
    Der Antrag muss in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung durch das Comic-Stipendium
    online möglich
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF oder DOCX bereit.
  • Personalausweis oder Meldebestätigung (Kopie)
    Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Aufenthaltstitel oder Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Kopie)
    Aufenthaltstitel oder Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht von Bürgerinnen und Bürgern aus Nicht-EU-Staaten
  • Portfolio über die bisherige künstlerische Arbeit und ggf. Dokumentations-/Informationsmaterial
    • Veröffentlichungen der letzten drei Jahre oder aussagekräftige Arbeitsproben, wenn noch keine Comics veröffentlicht wurden.
    • Bei aktuell leicht zugänglichen Werken reichen die bibliographischen Angaben.
  • Künstlerischer Werdegang des Antragstellenden
    Künstlerischer Lebenslauf des Antragstellenden einschließlich Stipendien, Auszeichnungen und eine Liste der Veröffentlichungen
  • Ausführliche Erläuterung des Arbeitsvorhabens
    • Was ist das Besondere an Ihrer künstlerischen Arbeit? Warum ist der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt für Sie wichtig?
    • Mit welchem Vorhaben möchten Sie sich ggf. während der Stipendienzeit befassen? Inhalt und Charakter des Vorhabens sollten darin deutlich werden.
  • Arbeitsprobe des Arbeitsvorhabens
    Mindestens zehn bis maximal 20 gezeichnete Seiten, aus denen Stil und Seitenlayout ablesbar sind. Bitte benennen Sie, ob es sich hierbei um einen Entwurf oder um einen final geplanten Stil und vorgesehenes Seitenlayout handelt.

Gebühren

keine

Chat

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