Spielhallen - Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag beantragen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuell wird keine offene persönliche Sprechstunde angeboten.
Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:

  • Termingrund
  • Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
  • Betriebsanschrift
  • Telefonnummer

Gewerbesprechstunde goes digital!
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.


Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
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Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Spielhallen - Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigen Sie zwei Erlaubnisse:
  • Erlaubnis nach dem Spielhallengesetz Berlin, die unbefristet erteilt wird (siehe „Weiterführende Informationen“) und
  • Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag

Voraussetzungen

  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
  • Sozialkonzept
    Konzept, in dem Maßnahmen dargelegt werden, wie den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.
    Bei der Erstellung des Sozialkonzepts haben sich die Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhaber damit auseinander zu setzen, wie sie die Spielenden zu verantwortungsbewusstem Spiel anhalten werden und mit welchen vorbeugenden bzw. eindämmenden Maßnahmen sie den sozialschädlichen Folgen des Glücksspiels entgegenwirken. Dabei ist insbesondere -vor allem auch bei der Erstellung des Sozialkonzeptes durch externe Einrichtungen- darauf zu achten, dass das vorzulegende Sozialkonzept den individuellen Anforderungen und Gegebenheiten des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Spielstätte entspricht.
  • Anschluss an das spielformübergreifende Sperrsystem
    Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht eine Anschlusspflicht an das spielformübergreifende Sperrsystem „OASIS" für Anbieter von Glücksspielen bundesweit vor. Ab dem 1. Juli 2021 wird vom Regierungspräsidium Darmstadt als bundesweite Sperrbehörde ein Onlineformular zur Registrierung zum Anschluss an das Spielersperrsystem „OASIS" bereitgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Glücksspielstaatsvertrag 2021
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
  • Sozialkonzept
    Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ein Sozialkonzept verfügt, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.
    Weitere Informationen zu den inhaltlichen Mindestanforderungen an das Sozialkonzept finden Sie in dem hier hinterlegten Infoschreiben .
  • Spielrelevante Aufklärungsinformationen
    Vor der Spielteilnahme und unaufgefordert sind in der Spielstätte spielrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen (z.B. durch Plakate/Aushänge).
    Es wird über die Suchtrisiken der angebotenen Glücksspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufgeklärt.
    Im Sozialkonzept wird erläutert, wo die Informationen leicht einsehbar ausliegen/aushängen (z.B. Eingangsbereich).
  • Nachweis über den Anschluss an das spielformübergreifende Sperrsystem
    Die Registrierung zum Anschluss an das Spielersperrsystem „OASIS" erfolgt über das Onlineformular des Regierungspräsidiums Darmstadt als bundesweite Sperrbehörde.
  • Grundrisszeichnung
    Grundriss / sonstige Bauzeichnung der Betriebs- und Nebenräume (möglichst im Maßstab 1:100) einschließlich der Maße.
  • Darstellung des äußeren Erscheinungsbildes der Spielhalle
    Es sind Fotos der Spielhalle beizufügen.

Gebühren

200,00 bis 2000,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 1 Monat, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Erlaubnis ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen.

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