Geldwäsche - Anonymen Hinweis bei Verdacht gegen Lohnsteuerhilfeverein melden am Standort Finanzamt für Körperschaften I
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Kontakt
- Finanzamt für Körperschaften I
- Finanzamt für Körperschaften I
- Bredtschneiderstr. 5 , 14057 Berlin
- LSTHV-Aufsicht
- Tel.: (030) 9024-27492
- Fax: (030) 9024-27900
- E-Mail: lsthv-aufsicht.1127@fa-koerperschaften-i.verwalt-berlin.de
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
-
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geschlossen
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Dienstag
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08:00 - 14:00 Uhr
-
Mittwoch
-
08:00 - 14:00 Uhr
-
Donnerstag
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12:00 - 18:00 Uhr
-
Freitag
-
geschlossen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Messe-Nord/ICC: X34, M49, 104, 139, 149
- S-Bahn
-
- Messe-Nord/ICC: S41, S42
- U-Bahn
-
- Kaiserdamm: U2
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische ServicezeitenSie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Geldwäsche - Anonymen Hinweis bei Verdacht gegen Lohnsteuerhilfeverein melden
Lohnsteuerhilfevereine oder deren Beratungsstellen sind verpflichtet, Tatsachen zu melden, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten.
Wenn Sie den Verdacht hegen, dass Lohnsteuerhilfevereine oder deren Beratungsstellen gegen ihre Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz oder damit zusammenhängenden Bestimmungen verstoßen, können Sie Ihren Verdacht an die zuständige Aufsichtsbehörde melden. Eine Meldung kann auch anonym erfolgen.
Aufsichtsbehörden stellen die Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes sowie Verordnungen und andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicher. Entsprechende Verstöße werden von den Aufsichtsbehörden geahndet.
Wenn Sie den Verdacht hegen, dass Lohnsteuerhilfevereine oder deren Beratungsstellen gegen ihre Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz oder damit zusammenhängenden Bestimmungen verstoßen, können Sie Ihren Verdacht an die zuständige Aufsichtsbehörde melden. Eine Meldung kann auch anonym erfolgen.
Aufsichtsbehörden stellen die Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes sowie Verordnungen und andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicher. Entsprechende Verstöße werden von den Aufsichtsbehörden geahndet.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Verdacht auf einen Verstoß eines Lohnsteuerhilfevereins gegen das Geldwäschegesetz
Melden Sie Ihren Hinweis, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Lohnsteuerhilfeverein gegen das Geldwäschegesetz verstößt.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine