Denkmal - Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen beantragen am Standort Landesdenkmalamt

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  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Denkmal - Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen beantragen

Zuwendungen werden vergeben für Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse. Förderfähig sind in erster Linie Mehrausgaben, die sich aus der Denkmaleigenschaft des Bauwerks bzw. der Anlage ergeben (denkmalbedingter Mehraufwand). Auf eine Zuwendung bzw. eine bestimmte Höhe der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.

Verfahrensablauf
1. Wenn sich bei Ihrem Projekt ein hoher denkmalbedingter Mehraufwand abzeichnet, lassen Sie sich frühzeitig hinsichtlich der Förderfähigkeit des Vorhabens vom Landesdenkmalamt beraten.

2. Stellen Sie einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen. Das können Sie im Online-Verfahren erledigen.

3. Das Landesdenkmalamt prüft Ihren Antrag und meldet sich schriftlich bei Ihnen, wenn Sie aufgefordert werden, Unterlagen nachzureichen.

4. Reichen Sie die fehlenden Unterlagen ebenfalls im Online-Verfahren ein.

5. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid vom Landesdenkmalamt.

6. Wenn Ihnen die Zuwendung bewilligt wurde und Sie bereits mit der Maßnahme begonnen haben, können Sie im Online-Verfahren einen Mittelabruf einreichen.
  • Ein Mittelabruf ist ein Antrag auf Auszahlung bereits bewilligter Zuwendungen für denkmalpflegerische Mehraufwendungen.
7. Nach Abschluss Ihres Projekts ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen. Den Verwendungsnachweis können Sie ebenfalls im Online-Verfahren einreichen.
  • Hier sind gemäß den Bestimmungen im Zuwendungsbescheid alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben zusammenzustellen und ein Sachbericht einzureichen, um die zweckentsprechende Verwendung der bereits erhaltenen Zuwendungsmittel nachzuweisen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Beratung / Abstimmung der beantragten Förderung im Voraus
    Das denkmalpflegerische Ziel, die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme und die beantragte Förderhöhe sind vorab mit dem Landesdenkmalamt Berlin abzustimmen.
  • Das Denkmal muss in der Denkmalliste des Landes Berlin eingetragen sein.
  • Berechtigung
    Antragsberechtigt sind:
    • Eigentümerinnen und Eigentümer,
    • sonstige dinglich Berechtigte,
    • Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige von Denkmalen.
    (Nicht antragsberechtigt sind der Bund und die Bundesländer sowie deren nachgeordnete Einrichtungen.)
  • Die Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen.
  • Beantragung einer denkmalrechtlichen Genehmigung
    Vor Beginn der Baumaßnahmen am Denkmalobjekt ist eine denkmalrechtliche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Berliner Bezirks zu beantragen.
  • Die Maßnahmen wurden noch nicht begonnen
    Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme vor Antragstellung und Bescheiderteilung noch nicht begonnen sein darf.
    • Als Beginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Das Landesdenkmalamt kann ausnahmsweise auf Antrag einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zustimmen. Der Antrag ist zu begründen.
  • Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen: Nachforderungsschreiben
    Wenn Sie bereits einen Antrag eingereicht haben und Sie aufgefordert werden, Unterlagen
    nachzureichen, dann laden Sie die im Nachforderungsschreiben genannten Unterlagen mittels
    Online-Antrag hoch.
  • Für den Mittelabruf/Verwendungsnachweis: Zuwendungsbescheid für denkmalpflegerische Mehraufwendungen wurde erteilt
    Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben,
    • können Sie mit der Maßnahme beginnen und einen Antrag auf Mittelabruf stellen
    • und nach Abschluss der Maßnahme den Verwendungsnachweis einreichen
  • Für den Zwischenverwendungsnachweis: Mittelabruf eines Teilbetrages oder Ablauf des Kalenderjahres
    Ein Zwischenverwendungsnachweis ist in der Regel einzureichen bei Mittelabruf eines Teilbetrages oder 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, für welches die Zuwendung bewilligt wurde. Individuelle Anforderungen und Abgabefristen entnehmen Sie bitte dem Zuwendungsbescheid.
  • Für den Verwendungsnachweis: Geförderte Maßnahme ist abgeschlossen
    Ein Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahme einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen
    ausschließlich online möglich
    • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den
    Formaten PDF, JPG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 85 MB nicht
    überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 50 MB groß sein.
  • Kopie der denkmalrechtlichen Genehmigung ODER Kopie des Antrags auf Genehmigung
  • Projektbeschreibung
    • kurze Beschreibung des aktuellen Zustands des Baudenkmals,
    • Erläuterung des mit dem Landesamt abgestimmten denkmalpflegerischen Ziels,
    • Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen,
    • Erläuterung des denkmalbedingten Mehraufwandes
  • Angaben zur Maßnahme
    Bauzeichnungen, Fotos, Leistungsbeschreibung, Bauzeitenplan
  • Kostenermittlung
    Kostenschätzung / Kostenkalkulation / Kostenberechnung / Kostenvoranschlag
  • Ermittlung des denkmalbedingten Mehraufwandes
    Darstellung der Kosten des denkmalbedingten Mehraufwandes.
  • Finanzierungsplan
    Der Finanzierungsplan soll sämtliche Einnahmen und Ausgaben enthalten, die im Zusammenhang mit der denkmalpflegerischen Maßnahme entstehen.
  • Zusätzlich bei juristischen Personen: Registriernummer, Erklärung, Satzung
    • Registriernummer in der Transparenzdatenbank Berlin,
    • Erklärung gem. § 3 Abs.1 der Leistungsgewährungsverordnung (LGV)
    • Satzung/ Statuten etc.
  • ggf. Nachreichung von Unterlagen: Aktenzeichen
    ausschließlich online möglich
    • Geben Sie das Aktenzeichen wie auf dem Nachforderungsschreiben angegeben ein.
    • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den
    Formaten PDF, JPG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 85 MB nicht
    überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 50 MB groß sein.
  • Mittelabruf, Zwischenverwendungsnachweis oder Verwendungsnachweis einreichen
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG, XLS oder XLSX bereit. Erlaubte Dateigröße: 50 MB pro Datei, 80 MB insgesamt.
  • Für den Mittelabruf: Fällige Zahlungen innerhalb der nächsten 2 Monate
    Bezieht sich der Mittelabruf auf fällige Zahlungen innerhalb der nächsten 2 Monate, ist dies bei Mittelanforderung anzugeben.
  • Für den Mittelabruf: Ggf. Zwischenverwendungsnachweis
    Reichen Sie mit dem Mittelabruf gleichzeitig ein Zwischenverwendungsnachweis ein, wenn bereits Zahlungen aus Eigenmitteln oder weiteren Drittmitteln für den Zuwendungszweck geleistet wurden.
  • Für den Mittelabruf: Formulare Anlage 5 und Anlage 6 Ihres Zuwendungsbescheides
  • Für den Verwendungsnachweis: Sachbericht
    Der Sachbericht ist notwendig, wenn Sie einen Verwendungsnachweis oder einen Zwischenverwendungsnachweis einreichen wollen.
    • Der Sachbericht beinhaltet eine kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahmen: u.a. Beginn, Dauer, Abschluss, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und vom Finanzierungsplan.
  • Für den Verwendungsnachweis: Zahlenmäßiger Nachweis
    Der zahlenmäßige Nachweis ist notwendig, wenn Sie einen Verwendungsnachweis oder einen Zwischenverwendungsnachweis einreichen wollen.
    • Es handelt sich um eine summarische Zusammenstellung über alle bisherigen mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben.
  • Für den Verwendungsnachweis: Belegliste
    Dem Verwendungsnachweis sind Belegkopien über die Einzelzahlungen beizufügen.
    • Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, den Rechnungsbetrag, Grund und Tag der Zahlung sowie den Zahlungsbeweis. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu den geförderten Projekten (z. B. Projektbezeichnung, Adresse) enthalten und entsprechend der Reihenfolge in der Belegliste nummeriert, bzw. sortiert sein.
    • Sie können die Daten für jeden Beleg einzeln erfassen (Einzeleingabe) oder eine tabellarische Zusammenfassung aller Belege (zusammengefasst) hochladen.
    • Bitte Kopien aller Rechnungen zusammengefasst in einem PDF-Dokument hochladen.
  • Für den Verwendungsnachweis: Nachweis für die Erreichung des Maßnahmezieles/ -zweckes
    Mit dem Verwendungsnachweis ist zugleich die Erreichung des im Bescheid beschriebenen Maßnahmezieles/ -zweckes zu belegen.
    • Hierzu ist nach Absprache mit dem Landesdenkmalamt mindestens die Abnahmebescheinigung der unteren Denkmalschutzbehörde vorzulegen.

Gebühren

keine

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