Vermittlerregister - Auskunft beantragen
Sie können über das Vermittlerregister online überprüfen, ob ein Versicherungsvermittler/-berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler dort aktiv eingetragen ist. Das Register ist öffentlich einsehbar. Die Industrie- und Handelskammern führen das Vermittlerregister.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen Auskünfte aus dem internen Bereich des Vermittlerregisters, der nur den Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden zugänglich ist, nicht erteilt werden dürfen.
Der Registrierungspflicht unterliegen:
Selbstständig tätige Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler benötigen grundsätzlich zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine Erlaubnis. Zudem müssen sie sich für die Ausübung der Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Verfahrensablauf
- Suchen Sie online im Vermittlerregister. Unter Angabe der Registernummer oder in der erweiterten Suchfunktion können Sie zudem nach Namen und nach der Anschrift suchen.
- Wenn Sie keinen Zugang zum Internet haben sollten, können Sie die im Vermittlerregister extern sichtbaren Daten auch im Rahmen einer schriftlichen Auskunft von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erhalten.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Keine Nutzung zu werblichen Zwecken
Die Nutzung der Daten zu werblichen Zwecken ist untersagt.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Auskunft aus dem Vermittlerregister
- Online-Abwicklung möglich
- Für schriftliche Auskunft: Formloser Antrag in Textform
Gebühren
- keine: Online-Abwicklung
- 15,00 Euro: Schriftliche Auskunft von der IHK
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- sofort: Online-Abwicklung
- wenige Werktage: Schriftliche Auskunft