Probenehmer/in - Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen

Mit einer öffentlichen Bestellung als Probenehmer stehen Sie Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit als besonders zuverlässige, glaubwürdige und erfahrene Person zur Verfügung. Sie unterwerfen sich damit zusätzlichen Berufs- und Objektivitätspflichten.

  • Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt zeitlich befristet, maximal für fünf Jahre.
  • Auf Antrag kann eine Bestellung erneut ausgesprochen werden, wenn der Antragsteller seine persönliche Eignung und besondere Sachkunde erneut nachweisen kann.
Als Probenehmer prüfen Sie die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren in der Herstellung und im Warenverkehr. Probenehmer sollen nur für bestimmte Arten von Erzeugnissen öffentlich bestellt und vereidigt werden. Ihre Aufgabe ist es, bestimmte Tatsachen unparteiisch und unabhängig vom Auftraggeber festzustellen oder die ordnungsgemäße Vornahme bestimmter Tätigkeiten zu überprüfen.

Mit der öffentlichen Bestellung wird ein besonderes öffentlich-rechtliches Qualitätssiegel für Sachverständige in Deutschland verliehen. Es gibt keine höhere Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit. Verwaltungen und Gerichte sollen diese Sachverständigen bevorzugt beauftragen. Sie stehen aber auch der Wirtschaft und privaten Auftraggebern zur Verfügung.

Verfahrensablauf
Das Verfahren ist sehr komplex und ist je nach Sachgebiet leicht unterschiedlich. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich schon vor der Antragstellung bei der zuständigen Kammer persönlich beraten lassen.
  1. Das Antragsformular ist mit allen geforderten Anlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
  2. Die Kammer wird Vorschusszahlungen auf Gebühren und Auslagen verlangen.
  3. Die IHK überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Einhaltung der formellen Mindestanforderungen.
  4. In einem persönlichen Gespräch wird Ihre persönliche Eignung nach Auswertung der eingereichten Referenzen bewertet. Gegebenenfalls werden weitere Ausschüsse oder Gremien beteiligt.
  5. Die Kammer beauftragt unabhängige Fachleute mit der Bewertung Ihrer Sachkunde. Dazu werden die von Ihnen einzureichenden Gutachten, Arbeitsproben und sonstigen Qualifikationsnachweise überprüft.
  6. Hinzu kommen, je nach Sachgebiet, eine schriftliche Überprüfung und ein Fachgespräch oder eine praktische Überprüfung.
  7. Unter Berücksichtigung der fachlichen Einschätzung entscheidet dann die IHK abschließend.

Voraussetzungen

  • Sachkunde
    Durch Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Erfahrung haben Sie eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Sachkunde erworben.
  • Berufserfahrung
    Sie haben auch bereits mehrere Jahre Sachverständigenleistungen auf Ihrem Gebiet erbracht.
  • Gesundheitliche Voraussetzung
    Sie sind psychisch und körperlich in der Lage, die Anforderungen an Sachverständige auf ihrem Gebiet zu erfüllen.
  • Verlässlichkeit
    Es darf keine Gründe geben, an Ihrer Unabhängigkeit und Objektivität zu zweifeln. Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie sind unparteilich und unabhängig.
  • Weitere Anforderungen
    Diese ergeben sich aus den Sachverständigenordnungen der jeweils zuständigen Kammer und den Bestellungsvoraussetzungen Ihres Sachgebiets.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Beratungsgespräch gem. § 38 GewO
    Kontaktformular für Interessenten für die öffentliche Bestellung und Vereidigung gem. § 36 GewO bei der IHK Berlin
  • Tabellarischer Lebenslauf mit biometrischem Passbild
    Detaillierten Angaben über den Erwerb der überdurchschnittlichen Kenntnisse auf dem Sachgebiet, für das die öffentliche Bestellung beantragt wird; vollständige Darstellung der beruflichen Tätigkeit bis heute
  • Liste aller Gutachten der letzten drei Jahre
    Eine Liste aller in den letzten drei Jahren vor Antragstellung erstatteter Gutachten, Protokolle und Berichte (Arbeitsproben)
  • Zeugnisse/Nachweise
    Beglaubigte Abschriften oder Fotokopien aller antragsrelevanten Zeugnisse, Diplome oder sonstiger Urkunden (z. B. über Berufsbezeichnungen), Beschäftigungsnachweise, etc.
    Die Beglaubigung kann durch gleichzeitige Vorlage der Originale ersetzt werden oder vor Ort durch die Sachbearbeitenden der IHK erfolgen.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Bescheinigung in Steuersachen
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes.
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
    • Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis ggf. zwei Bescheinigungen erforderlich. Die Erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht zu beantragen. Sollten Sie darüberhinaus als Gewerbetreibender tätig gewesen sein, ist eine zweite Bescheinigung für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
    • Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Arbeitgebererklärung (Freistellungserklärung)
    Bei Sachverständigen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Beamtenverhältnis stehen: Freistellungserklärung des Arbeitsgebers/Dienstherrn
  • Referenzliste
    Angabe von mehreren Personen (mindestens fünf), die Auskunft über die persönliche Eignung und/oder die nachzuweisende besondere Sachkunde geben können
  • Teilnahmebestätigungen von Fortbildungsveranstaltungen der letzten drei Jahre
    Teilnahmebestätigungen über den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im beantragten
    Sachgebiet aus den letzten drei Jahren
  • Nachweise über Besuch von Seminaren
    Nachweis über den Besuch von mindestens drei Seminaren zu den notwendigen Kenntnissen zur Abfassung von Gutachten, zum Verhalten bei Gericht, zum Umgang mit privaten Auftraggebern und zu Haftungs- und Versicherungsfragen (keine Fachseminare).
  • Ggf. Liste der eigenen Veröffentlichungen

Gebühren

  • 1.000,00 bis 3.000,00 Euro
  • ca. 2.500,00 Euro: zusätzlich Auslagen für Fachgremien
Bitte beachten Sie, dass bereits mit Antragsstellung die Gebührenpflicht entsteht. Nutzen Sie das Angebot eines persönlichen Beratungsgesprächs vor Antragsstellung.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die nötigen Prüfungen sind umfangreich und können zwischen ca. sechs und zwölf Monate in Anspruch nehmen.

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