eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen) am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter - Abholung von Dokumenten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Eingeschränkter Dienstbetrieb in den Lichtenberger Bürgerämter am Montag, den 24.02.2025

Aufgrund des Einsatzes der Mitarbeitenden der Bürgerämter bei der Organisation und Durchführung der Bundestagswahl bleiben das Bürgeramt 1 (Neu-Hohenschönhausen), das Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) und das Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen) am Montag, den 24.02.2025 geschlossen. Bereits beantragte Dokumente können an diesem Tag nicht abgeholt werden.

Das Bürgeramt 2 (Lichtenberg) ist am Montag, den 24.02.2025, von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Termine können online oder über das Bürgertelefon 115 gebucht werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 296
Tram
  • Am Tierpark M17, 27
U-Bahn
  • Am Tierpark U 5

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Bürgeramt befindet sich im Tierparkcenter in der 1. Etage.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen)

Wenn Ihre neue eID-Karte fertig ist, können Sie diese bei uns abholen. Die Bearbeitungszeit für eine eID-Karte beträgt ca. 3-4 Wochen.


Online-Ausweisfunktion aktivieren
  • Die Bundesdruckerei stellt Ihre eID-Karte her und schickt Ihnen einen PIN-Brief zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.
  • Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
    • Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").
    • Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie die eID-Karte nur persönlich abholen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
    • Bei Wohnungslosen wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesendet, da Sie keine Wohnanschrift haben. Sie müssen Ihre eID-Karte persönlich abholen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. gültiges Identitätsdokument
    Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten
  • ggf. Vollmachtserklärung
    (unter "Formulare")
    Andere Vollmachten werden nicht anerkannt.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Bürgeramt, bei dem Sie die eID-Karte beantragt haben.