eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen beantragen am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, bitten wir Sie, einen Termin zu buchen und dabei möglichst alle Ihre Anliegen anzugeben.

Terminbuchungen sind über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten unsere Kunden mit Termin, rechtzeitig zu erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können im Warteraum, gegenüber der Information des Bürgeramtes, Platz nehmen.

Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.

  • Bargeldzahlungen sind nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse möglich: dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 12:00 bis 15:00 Uhr.

  • Außerhalb dieser Zeiten können bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen beantragen

Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
  • Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.
  • Niemand darf mehr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte besitzen. Dies gilt beim Besitz von mehreren europäischen Staatsangehörigkeiten.
  • Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum/EWR) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet EU/EWR-Bürger/innen die gleiche Funktion wie der deutsche Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Antragstellung vor Ort erhalten Sie den PIN-Brief zu Ihrer eID-Karte. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Sie sind Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
    Sie dürfen nicht gleichzeitig Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Persönliches Erscheinen
    Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.
  • Sie sind in Berlin gemeldet
    • es sei denn, Sie sind nicht meldepflichtig und wohnen in Berlin oder im Ausland (z.B. Touristen).

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Identitätsdokument
    ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
    • ein Pass
    • oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
  • ggf. Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift
    Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein Nachweis Ihres Wohnsitzes in Ihrem Heimatstaat erforderlich. Welche Nachweise erbracht werden müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.

Gebühren

37,00 Euro (keine Befreiung möglich)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 3 bis 4 Wochen
Im Einzelfall kann die Herstellung der eiD Karte deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.