eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen beantragen am Standort Bürgeramt Steglitz

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.

Hinweis für Terminkunden

Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Das Bürgeramt (Anmeldung) befindet sich im alten Rathaus Steglitz im 3. OG.


(*) Dienstleistungen ohne Termin
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum 304 im 3. OG selbstständig eine Wartenummer.
  • Personalausweis abholen
  • Reisepass abholen
  • Führerschein abholen
  • Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
  • Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Schriftlich beantragt werden können folgende Leistungen. Die jeweilige Gebühr ist vorab zu überweisen und ein Beleg/Ausdruck der erfolgten Überweisung, sowie bei der Beantragung eines Führungszeugnisses noch die Kopie des Personalausweises/Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung
  • Melderegisterauskunft
  • Abmeldung einer Wohnung

Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname

Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname

Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum 303 im 3. OG gerne zur Verfügung.

Fotoautomat vorhanden

Im Raum 303 haben Sie außerdem die Möglichkeit, am vorhandenen Fotoautomat Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel anfertigen zu lassen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 6,00 € an.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen beantragen

Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
  • Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.
  • Niemand darf mehr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte besitzen. Dies gilt beim Besitz von mehreren europäischen Staatsangehörigkeiten.
  • Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum/EWR) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet EU/EWR-Bürger/innen die gleiche Funktion wie der deutsche Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Online-Ausweisfunktion aktivieren
Die Bundesdruckerei stellt Ihre eID-Karte her und schickt Ihnen einen PIN-Brief zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Sie sind Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
    Sie dürfen nicht gleichzeitig Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Persönliches Erscheinen
    Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.
  • Sie sind in Berlin gemeldet
    • es sei denn, Sie sind nicht meldepflichtig und wohnen in Berlin oder im Ausland (z.B. Touristen).

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Identitätsdokument
    ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
    • ein Pass
    • oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
  • ggf. Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift
    Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein Nachweis Ihres Wohnsitzes in Ihrem Heimatstaat erforderlich. Welche Nachweise erbracht werden müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.

Gebühren

37,00 Euro (keine Befreiung möglich)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 3 bis 4 Wochen
Im Einzelfall kann die Herstellung der eiD Karte deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

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