Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:
Aufgrund einer Beschäftigtenversammlung des Bezirksamtes Mitte von Berlin bleibt das Bürgeramt am 29.06.2022 geschlossen. Fertiggestellte Personaldokumente können an diesem Tag in dringenden Fällen trotzdem abgeholt werden!
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden kann aufgrund der Covid19-Pandemie bis auf Weiteres nicht erfolgen.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung
Bargeldzahlungen sind im Bürgeramt nur während dieser Öffnungszeiten der Bezirkskasse möglich.
Die Öffnungszeiten der Bezirkskasse sind:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00-12.00 Uhr
Donnerstag von 12.00-15.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkskasse kann nur mit Girocard bezahlt werden.
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum gegenüber der Information des Bürgeramtes Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
BITTE BEACHTEN SIE:
In den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Mitte von Berlin besteht für Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Gesichtsmaske vergleichbaren Schutzstandards (zum Beispiel Masken des Typs KN95, N95, KF94), die den Anforderungen der europäischen Norm EN 149:2001 + A1:2009 entspricht und über kein Ausatemventil verfügen darf.
Die Maske ist derart zu tragen, dass Mund und Nase enganliegend bedeckt werden und eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird.
- Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden (gilt nicht für Vorzugstermine), da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.
- Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.: ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung: (https://www.service.berlin.de/dienstleistung/319141/)
Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
In dem deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden. In den meisten Fällen ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert, insbesondere bei nach dem 15.07.2017 beantragten Personalausweisen.
Nachträgliche Aktivierung des Chips zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion
Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet, kann das verschiedene Gründe haben, z.B.
- wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen hatten
- oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten
Nach Herstellung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Ihre Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald der Chip aktiviert ist und Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
- Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
- Sie können die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp2) setzen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert
Die Online-Ausweisfunktion ist noch nicht aktiviert auf Ihrer/m gültigen
- deutschen Personalausweis
- eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen
- eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
-
Vollendung des 16. Lebensjahres
Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie die Online-Ausweisfunktion aktivieren lassen.
-
ggf. Deutsche Meldeadresse
(notwendig, für das Online-Verfahren)
Die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes online wird aktuell nur für Deutschland angeboten. Die Lieferadresse für den PIN-Rücksetzbrief wird automatisch aus Ihrem Ausweis oder Ihrer eID-Karte ermittelt (mit dem mit eAT nicht möglich). Steht dort keine deutsche Meldeadresse, wird Ihnen der Dienst nicht angeboten. -
ggf. Smartphone oder Computer mit Lesegerät
(notwendig für das Online-Verfahren)
Smartphones müssen eine NFC-Schnittstelle haben. -
ggf. AusweisApp2
(notwendig für das Online-Verfahren)
Die AusweisApp2 funktioniert mit vielen verschiedenen Smartphones, Betriebssystemen und Kartenlesegeräten. -
ggf. Persönliches Erscheinen
Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die Aktivierung vor Ort erledigen möchten.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf nachträgliche Aktivierung
Online-Abwicklung:
- Bestellen Sie den "PIN-Rücksetzbrief" mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geht das nicht. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause (per Einschreiben eigenhändig).
- Sie benötigen ein Smartphone oder Lesegerät und die AusweisApp2.
- Hinweis: Die AusweisApp2 muss immer vor der Nutzung des Dienstes am Computer geöffnet sein.
- Mit dem eingescannten Code aktivieren Sie den Chip.
- Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
- Informationen zum neuen Personalausweis
- Informationen zur eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
- Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- Erklärung zum Freischalten der aktivierten Online-Ausweisfunktion mit Transport-PIN
- Informationen zur Software (z.B. AusweisApp2)
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung (außer für den eAT) kann bei allen Bürgerämtern (unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) in Anspruch genommen werden.
Landesamt für Einwanderung (LEA)
Für Inhaber/innen eines eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) ist das LEA zuständig. Bitte melden Sie sich per E-Mail bei Ihrem zuständigen Referat.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Bürgeramt Rathaus Mitte
Nahverkehr
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