Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren am Standort Bürgeramt Biesdorf - Center

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Bürgerämter haben ein berlinweit einheitliches Terminmanagement, um den Bürgerinnen und Bürgern die Termine in den Berliner Bürgerämtern zur eigenständigen Buchung über das Bürgertelefon D115 und das Internet verfügbar zu machen. Dafür werden in allen Bezirken täglich vor Beginn der Öffnungszeiten alle verfügbaren Termine auch über das Internet und das Bürgertelefon D115 angeboten. Damit stehen den Bürgerämtern vor Ort keine gesonderten Terminkontingente zur Verfügung und eine Terminvergabe per E-Mail ist nicht möglich. Nur Notfälle können zusätzlich zu den bereits vereinbarten Terminen bedient werden, wobei um Verständnis für entsprechende Wartezeiten gebeten wird.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30 bis 15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07:30 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30 bis 13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Informationen:
  • Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.

  • Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

  • Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.

  • Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache

  • Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Elsterwerdaer Platz: X69, 108, 190, 269, 398, 154
U-Bahn
  • U Elsterwerdaer Platz: U5

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
  • Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren

Im deutschen Personalausweis, in der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden. Das geschieht in der Regel bei Herstellung des Ausweises. Demnach ist in den meisten Fällen der Chip für die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert, insbesondere bei nach dem 15.07.2017 beantragten Personalausweisen.

Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Nach Beantragung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte wird der Ausweis hergestellt und Sie erhalten einen "PIN-Brief" mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sofern der Chip aktiviert ist und sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
  • Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
  • Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. AusweisApp) setzen.
Ist der Chip für die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert, kann das verschiedene Gründe haben, z.B.
  • wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises (vor Juli 2017) gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen hatten
  • oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die nachträgliche Aktivierung des Chips zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).

2. Vor Ort wird der Chip aktiviert. Anschließend setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN, um die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit zu machen.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert
    Die Online-Ausweisfunktion ist noch nicht aktiviert auf Ihrer/m gültigen
    • deutschen Personalausweis
    • eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
    • elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
    Den PIN-Brief erhalten Sie nur, wenn Sie zum Antragszeitpunkt für den Ausweis oder der Karte mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist der Chip deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Chip aktivieren lassen und die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen.
  • Persönliches Erscheinen
    Die nachträgliche Aktivierung können Sie nur persönlich vor Ort erledigen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf nachträgliche Aktivierung des Chips für die Online-Ausweisfunktion (eID)
    ausschließlich persönlich vor Ort möglich
  • Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt: Die Dienstleistung (außer für den eAT) kann bei allen Bürgerämtern (unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) in Anspruch genommen werden.
Landesamt für Einwanderung (LEA): Für Inhaber/innen eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist das LEA zuständig. Bitte wenden Sie sich per Kontaktformular an Ihr zuständiges Referat.

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