Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren am Standort Bürgeramt Zehlendorf

Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Bürgeramt Zehlendorf
- Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-6336
- E-Mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
Ab 01.01.2024
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*) -
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
Ab 01.01.2024
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*) -
Mittwoch
-
07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
Ab 01.01.2024
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*) -
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
Ab 01.01.2024
7:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*) -
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.
- An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Nahverkehr
- Bus
-
- Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
- S-Bahn
-
- S Zehlendorf: S1
Sonstige Hinweise zum Standort
- Der Eingang zum Bürgeramt befindet sich am Teltower Damm, Ecke Kirchstraße.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum A 2 selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
- Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum A 2 gerne zur Verfügung.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
In dem deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden. In den meisten Fällen ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert, insbesondere bei nach dem 15.07.2017 beantragten Personalausweisen.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Nach Herstellung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Ihre Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald der Chip aktiviert ist und Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet, kann das verschiedene Gründe haben, z.B.
1. Stellen Sie einen Antrag auf nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort im Bürgeramt.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Nach Herstellung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Ihre Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald der Chip aktiviert ist und Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
- Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
- Sie können die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.
Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet, kann das verschiedene Gründe haben, z.B.
- wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen hatten
- oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten
1. Stellen Sie einen Antrag auf nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort im Bürgeramt.
- Bei der Online-Antragstellung bestellen Sie den "PIN-Rücksetzbrief" mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geht das nicht.
- Sie benötigen ein NFC-fähiges Smartphone/Tablet/PC oder ein Kartenlesegerät und die AusweisApp.
- Hinweis: Die AusweisApp muss immer vor der Nutzung des Dienstes am Computer geöffnet sein.
- Sie identifizieren sich für den Empfang des Briefes mit einem gültigen, hoheitlichen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Sollten Sie nicht zuhause sein, können Sie Ihren Brief in der zuständigen Postfiliale abholen.
- QR-Code aus Ihrem PIN-Rücksetzbrief scannen oder Aktivierungscode per Hand eingeben. Mit dem eingescannten Code aktivieren Sie den Chip.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert
Die Online-Ausweisfunktion ist noch nicht aktiviert auf Ihrer/m gültigen
- deutschen Personalausweis
- eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
- elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
-
Vollendung des 16. Lebensjahres
Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie die Online-Ausweisfunktion aktivieren lassen. -
Für die Online-Antragstellung: Deutsche Meldeadresse
Die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes online wird aktuell nur für Deutschland angeboten. Die Lieferadresse für den PIN-Rücksetzbrief wird automatisch aus Ihrem Ausweis oder Ihrer eID-Karte ermittelt (mit dem mit eAT nicht möglich). Steht dort keine deutsche Meldeadresse, wird Ihnen der Dienst nicht angeboten. -
Für die Online-Antragstellung: Smartphone oder Computer mit Lesegerät
Smartphones müssen eine NFC-Schnittstelle haben. -
Für die Online-Antragstellung: Installierte AusweisApp
Die AusweisApp funktioniert mit vielen verschiedenen Smartphones, Betriebssystemen und Kartenlesegeräten. -
Für die Antragstellung vor Ort: Persönliches Erscheinen
Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die Aktivierung vor Ort erledigen möchten.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID)
Online möglich oder persönlich vor Ort - Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum PIN-Rücksetzbrief (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Personalausweis (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur Unionsbürgerkarte / eID-Karte (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (Bundesinnenministerium)
- Erklärung zum Freischalten der aktivierten Online-Ausweisfunktion mit Transport-PIN (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur Software "AusweisApp" (Bundesinnenministerium)
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Bürgeramt: Die Dienstleistung (außer für den eAT) kann bei allen Bürgerämtern (unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) in Anspruch genommen werden.
- Landesamt für Einwanderung (LEA): Für Inhaber/innen eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist das LEA zuständig. Bitte melden Sie sich per E-Mail bei Ihrem zuständigen Referat.