Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren am Standort Bürgeramt Lichtenrade

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Bürgeramt Lichtenrade
- Briesingstrasse 6, 12307 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90277-7031
- E-Mail: buergeramt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein ebenerdiger Zugang ist an der Rückseite des Gebäudes möglich. Ausschließlich Behindertenparkplätze sind vorhanden. Mobilitätseingeschränkte Kund_innen werden gebeten, die Nutzung der Behindertenparkplätze vorab bei der Terminbuchung anzugeben. Behindertengerechte WC sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Öffnungszeiten
-
-
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Am 06.04.2023 öffnet das Bürgeramt Lichtenrade von 08:00 - 16:00 Uhr.
Hinweis für Terminkunden
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
möglich.
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Nahverkehr
- Bus
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- S-Lichtenrade: M76, 172, 175, 275 (ca. 5. Min.Fußweg)
- Sbahn
-
- Lichtenrade: S2 (ca. 5. Min.Fußweg)
Sonstige Hinweise zum Standort
Kundinnen und Kunden der Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg werden im Rahmen der Vorsprache gebeten, weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Ein Mindestabstand kann in den Wartebereichen nicht umgesetzt werden.Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
- Bewohnerparkausweis
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Führungszeugnis
- Melderegisterauskünfte
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
- Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Ein Fotogeschäft ist in Standortnähe vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
Nachträgliche Aktivierung des Chips zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion
Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet, kann das verschiedene Gründe haben, z.B.
- wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen hatten
- oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten
Nach Herstellung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Ihre Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald der Chip aktiviert ist und Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
- Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
- Sie können die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp2) setzen.
Voraussetzungen
-
Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert
Die Online-Ausweisfunktion ist noch nicht aktiviert auf Ihrer/m gültigen
- deutschen Personalausweis
- eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen
- eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
-
Vollendung des 16. Lebensjahres
Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie die Online-Ausweisfunktion aktivieren lassen. -
Für den Online-Antrag: Deutsche Meldeadresse
Die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes online wird aktuell nur für Deutschland angeboten. Die Lieferadresse für den PIN-Rücksetzbrief wird automatisch aus Ihrem Ausweis oder Ihrer eID-Karte ermittelt (mit dem mit eAT nicht möglich). Steht dort keine deutsche Meldeadresse, wird Ihnen der Dienst nicht angeboten. -
Für den Online-Antrag: Smartphone oder Computer mit Lesegerät
Smartphones müssen eine NFC-Schnittstelle haben. -
Für den Online-Antrag: AusweisApp2
Die AusweisApp2 funktioniert mit vielen verschiedenen Smartphones, Betriebssystemen und Kartenlesegeräten. -
Für den Antrag vor Ort: Persönliches Erscheinen
Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die Aktivierung vor Ort erledigen möchten.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID)
Online möglich oder persönlich vor Ort
Für den Online-Antrag:
- Bestellen Sie den "PIN-Rücksetzbrief" mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geht das nicht. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause (per Einschreiben eigenhändig).
- Sie benötigen ein Smartphone oder Lesegerät und die AusweisApp2.
- Hinweis: Die AusweisApp2 muss immer vor der Nutzung des Dienstes am Computer geöffnet sein.
- Mit dem eingescannten Code aktivieren Sie den Chip.
- Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum neuen Personalausweis
- Informationen zur eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
- Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- Erklärung zum Freischalten der aktivierten Online-Ausweisfunktion mit Transport-PIN
- Informationen zur Software (z.B. AusweisApp2)
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung (außer für den eAT) kann bei allen Bürgerämtern (unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) in Anspruch genommen werden.
Landesamt für Einwanderung (LEA)
Für Inhaber/innen eines eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) ist das LEA zuständig. Bitte melden Sie sich per E-Mail bei Ihrem zuständigen Referat.