Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren am Standort Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße

Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße
- Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90298-3165
- E-Mail: buergeramt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Mittwoch
-
08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
-
08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Freitag
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08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Samstag
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09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient. Dienstleistungen, für die üblicherweise keine Termine erforderlich sind, werden am Samstag nicht angeboten. Auch die Ausgabe fertiggestellter Dokumente sowie die Barzahlung sind Samstags nicht möglich. Allgemeine Informationen können an Samstagen ebenfalls nicht erteilt werden.
Hier finden Sie eine Terminübersicht.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
geänderte Öffnungszeiten am 28.12.2023 und 29.12.2023
Die Bürgerämter in der Yorckstr.4-11, 10965 Berlin und in der Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin haben am 28.12.2023 und 29.12.2023 geänderte Öffnungszeiten!
Donnerstag, 28.12.2023: 08.00 – 14.00 Uhr
Freitag, 29.12.2023: 08.00 – 14.00 Uhr
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen (keine Barzahlung).
Die Bürgerämter in der Yorckstr.4-11, 10965 Berlin und in der Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin haben am 28.12.2023 und 29.12.2023 geänderte Öffnungszeiten!
Donnerstag, 28.12.2023: 08.00 – 14.00 Uhr
Freitag, 29.12.2023: 08.00 – 14.00 Uhr
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Nahverkehr
- Bus
-
- U Mehringdamm: M19, 140
- U-Bahn
-
- U Mehringdamm: U6, U7
Hinweise zur Anschrift des Standorts
3. EtageSonstige Hinweise zum Standort
Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mailbuergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Auskunft aus dem Melderegister - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen (nicht per E-Mail möglich!) - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
In dem deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden. In den meisten Fällen ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert, insbesondere bei nach dem 15.07.2017 beantragten Personalausweisen.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Nach Herstellung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Ihre Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald der Chip aktiviert ist und Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet, kann das verschiedene Gründe haben, z.B.
1. Stellen Sie einen Antrag auf nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort im Bürgeramt.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Nach Herstellung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Ihre Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald der Chip aktiviert ist und Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
- Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
- Sie können die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.
Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet, kann das verschiedene Gründe haben, z.B.
- wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen hatten
- oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten
1. Stellen Sie einen Antrag auf nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort im Bürgeramt.
- Bei der Online-Antragstellung bestellen Sie den "PIN-Rücksetzbrief" mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geht das nicht.
- Sie benötigen ein NFC-fähiges Smartphone/Tablet/PC oder ein Kartenlesegerät und die AusweisApp.
- Hinweis: Die AusweisApp muss immer vor der Nutzung des Dienstes am Computer geöffnet sein.
- Sie identifizieren sich für den Empfang des Briefes mit einem gültigen, hoheitlichen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Sollten Sie nicht zuhause sein, können Sie Ihren Brief in der zuständigen Postfiliale abholen.
- QR-Code aus Ihrem PIN-Rücksetzbrief scannen oder Aktivierungscode per Hand eingeben. Mit dem eingescannten Code aktivieren Sie den Chip.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert
Die Online-Ausweisfunktion ist noch nicht aktiviert auf Ihrer/m gültigen
- deutschen Personalausweis
- eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
- elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
-
Vollendung des 16. Lebensjahres
Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie die Online-Ausweisfunktion aktivieren lassen. -
Für die Online-Antragstellung: Deutsche Meldeadresse
Die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes online wird aktuell nur für Deutschland angeboten. Die Lieferadresse für den PIN-Rücksetzbrief wird automatisch aus Ihrem Ausweis oder Ihrer eID-Karte ermittelt (mit dem mit eAT nicht möglich). Steht dort keine deutsche Meldeadresse, wird Ihnen der Dienst nicht angeboten. -
Für die Online-Antragstellung: Smartphone oder Computer mit Lesegerät
Smartphones müssen eine NFC-Schnittstelle haben. -
Für die Online-Antragstellung: Installierte AusweisApp
Die AusweisApp funktioniert mit vielen verschiedenen Smartphones, Betriebssystemen und Kartenlesegeräten. -
Für die Antragstellung vor Ort: Persönliches Erscheinen
Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die Aktivierung vor Ort erledigen möchten.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID)
Online möglich oder persönlich vor Ort - Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum PIN-Rücksetzbrief (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Personalausweis (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur Unionsbürgerkarte / eID-Karte (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (Bundesinnenministerium)
- Erklärung zum Freischalten der aktivierten Online-Ausweisfunktion mit Transport-PIN (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur Software "AusweisApp" (Bundesinnenministerium)
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Bürgeramt: Die Dienstleistung (außer für den eAT) kann bei allen Bürgerämtern (unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) in Anspruch genommen werden.
- Landesamt für Einwanderung (LEA): Für Inhaber/innen eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist das LEA zuständig. Bitte melden Sie sich per E-Mail bei Ihrem zuständigen Referat.