Feuerwerk - Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Terminvereinbarungen für persönliche Vorsprachen per E- Mail möglich!

Eine Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle findet ab 02.01.2023 ausschließlich per E-Mail statt! Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Weiterhin können ohnehin alle Gewerbemeldungen (Gewerbeanmeldungen,-ummeldungen und –abmeldungen) im Onlineverfahren unter www.berlin.de/ea/emeldung oder mit entsprechendem Formular per Post, Fax und E-Mail eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Anliegen bearbeitet werden können, für die das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf örtlich zuständig ist!

Über das Bürgertelefon unter 030-9029 29000 erreichen Sie das Ordnungsamt täglich von
Mo. und Di. 9.00 - 15.00 Uhr
Do. 10.00 - 15.00 Uhr
(ggf. Anrufbeantworter)!

Tiersprechstunde: Nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407 oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße

Öffnungszeiten

  • Montag

      Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000

      Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
  • Dienstag

      Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000

      Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
  • Mittwoch

      Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
  • Donnerstag

      Bürgertelefon: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
      Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
  • Freitag

      Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen können nach vorheriger individueller Terminvereinbarung stattfinden.

Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Nahverkehr

Nahverkehr

S-Bahn
U-Bahn
Bus

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Feuerwerk - Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Personen, denen als Inhaber:
  • einer Erlaubnis oder
  • eines Befähigungsscheines oder
  • einer Ausnahmebewilligung nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG)
das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) gestattet ist, müssen das Abrennen mindestens 14 Tage im Voraus der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke bei denen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 oder T2 zum Einsatz kommen.
  • Für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) gilt die Anzeigepflicht nur in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12.
  • Nur das Abbrennen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk) ist ganzjährig ohne vorherige Anzeige gestattet.

Verfahrensablauf:
  1. Als Berechtigte/r zeigen Sie das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) bei den für den Abbrandort örtlich zuständigen Ordnungsamt rechtzeitig vorher an.
  2. Ihre Anzeige wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  3. Sie erhalten eine Abschlussmitteilung mit Gebührenbescheid.

Hinweis:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Genehmigung nach Sprengstoffgesetz
    Die anzeigende Person oder deren Stellvertreter muss im Besitz einer gültigen sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, Befähigungsnachweises oder Ausnahmebewilligung sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige Abbrennen von Feuerwerk
    (unter "Formulare")
    • Die Anzeige ist vollständig ausgefüllt in Textform, spätestens 14 Tage vor dem Abbrandtag, bei der zuständigen Behörde einzureichen. Nutzen Sie bitte den hinterlegten Anzeigevordruck!
    • Wenn sich der Abbrandort in unmittelbarer Nähe zu einer Bundeswasserstraße (z.B. Spree, Müggelspree, Havel etc.), einer Eisenbahnanlage oder einem Flughafen befindet, muss das Feuerwerk der zuständigen Behörde 4 Wochen vorher angezeigt werden.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
  • Erlaubnis, Befähigungsschein oder Ausnahmebewilligung
    Sie benötigen:
    • eine gültige Erlaubnis gemäß § 7 (gewerblich) oder § 27 (nicht gewerblich) Sprengstoffgesetz oder
    • einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz oder
    • eine gültige Ausnahmebewilligung gemäß § 24 Abs. 1 der 1. SprengV.
  • Ortsskizze des Abbrennplatzes
    Maßstabsgetreue Skizze (im Maßstab 1:100) des Abbrennplatzes, aus der die Abstände zu etwaigen Hindernissen im Umfeld des Feuerwerks (z. B. Bäume, Häuser etc.) erkennbar sind.
  • Zustimmung des Flächeninhabers
    Reichen Sie bitte die Zustimmung des Eigentümers der Abbrandfläche des Feuerwerkes ein.
  • Nachweis Haftpflichtversicherung
    Kopie der Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung

Gebühren

30,00 - 100,00 Euro, je Aufwand

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Anzeigen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen müssen Sie für Abbrandorte innerhalb Berlins bei dem örtlich zuständigen Ordnungsamt des Bezirksamtes einreichen.

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