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Rechtsanwaltschaft - Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung
Für die Erlangung eines Fachanwaltstitels ist ein Antrag bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einzureichen.
Voraussetzungen
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Erwerb besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf einem Rechtsgebiet
Die Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung ist der Erwerb besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet, für das die Fachanwaltsbezeichnung beantragt wird. -
Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit
Die Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung nach Fachanwaltsordnung.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
(unter "Formulare")
Es ist ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Fachanwaltschaft einzureichen. -
Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse
In der Regel werden die besonderen theoretische Kenntnisse im Sinne von § 43 c BRAO gemäß § 4 Abs. 1 FAO durch die Teilnahme an einem Fachlehrgang erworben. Der erfolgreiche Besuch des Lehrganges wird gemäß § 6 FAO durch die dort genannten Unterlagen nachgewiesen. -
Nachweis über die besonderen praktischen Erfahrungen
Die Anforderungen an den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen ergeben sich aus § 5 t) i. V. m. § 14 m FAO. Der Nachweis ist zweckmäßigerweise durch eine Fallliste gemäß § 6 Abs. 3 FAO zuführen, die kanzleiinterne bzw. gerichtliche Aktenzeichen enthält. -
Nachweis über die Gebührenzahlung
Es ist ein Nachweis über die Gebührenzahlung einzureichen.
Formulare
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Agrarrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Erbrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Familienrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für gewerblichen Rechtsschutz
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Informationstechnologierecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für internationales Wirtschaftsrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Medizinrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Migrationsrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Sozialrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Sportrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Steuerrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Strafrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Transport- und Speditionsrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Vergaberecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht
- Antrag auf Erlangung einer Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht
Gebühren
480,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca.3 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für den Antrag auf Erteilung einer Fachanwaltschaft ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.