Rechtsanwaltschaft - Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung

Für die Erlangung eines Fachanwaltstitels ist ein Antrag bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einzureichen.

Voraussetzungen

  • Erwerb besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf einem Rechtsgebiet
    Die Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung ist der Erwerb besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet, für das die Fachanwaltsbezeichnung beantragt wird.
  • Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit
    Die Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung nach Fachanwaltsordnung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    (unter "Formulare")
    Es ist ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Fachanwaltschaft einzureichen.
  • Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse
    In der Regel werden die besonderen theoretische Kenntnisse im Sinne von § 43 c BRAO gemäß § 4 Abs. 1 FAO durch die Teilnahme an einem Fachlehrgang erworben. Der erfolgreiche Besuch des Lehrganges wird gemäß § 6 FAO durch die dort genannten Unterlagen nachgewiesen.
  • Nachweis über die besonderen praktischen Erfahrungen
    Die Anforderungen an den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen ergeben sich aus § 5 t) i. V. m. § 14 m FAO. Der Nachweis ist zweckmäßigerweise durch eine Fallliste gemäß § 6 Abs. 3 FAO zuführen, die kanzleiinterne bzw. gerichtliche Aktenzeichen enthält.
  • Nachweis über die Gebührenzahlung
    Es ist ein Nachweis über die Gebührenzahlung einzureichen.

Formulare

Gebühren

480,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca.3 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Für den Antrag auf Erteilung einer Fachanwaltschaft ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.

Für Sie zuständig