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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Erzieher/in beantragen am Standort Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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- Bernhard-Weiß-Straße 6 , 10178 Berlin
- Sozialpädagogische Berufe
- Tel.: (030) 90227-5514
- Fax: (030)
- E-Mail: anerkennung.sozialberufe@senbjf.berlin.de
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Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Erzieher/in beantragen
Als Erzieherin oder Erzieher können Sie in Berlin in einer Kindertagesstätte (Kita) arbeiten. Aber auch in Grundschulen, in Jugendeinrichtungen oder in der stationären Betreuung von Kindern und Jugendlichen werden Sie als Fachkraft gebraucht. Mit einem Abschluss als "Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "Staatlich anerkannter Erzieher" haben Sie die Wahl, welche Altersgruppen Sie pädagogisch begleiten möchten.
Die sozialpädagogischen Berufe sind in Berlin bzw. in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, dass Sie für die Berufsausübung eine staatliche Anerkennung brauchen. Diese können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses stellen. Bei der Gleichwertigkeitsprüfung folgen wir den Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SozBAG).
Verfahrensablauf:
1. Wenn Sie als Erzieher oder Erzieherin mit einer Ausbildung aus einem anderen Land arbeiten möchten, müssen Sie vorher Ihre Qualifikation anerkennen lassen. Sie können den Antrag per Post oder online einreichen. Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
2. Die zuständige Behörde überprüft Ihre Angaben und fragt nach, wenn noch etwas fehlt. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Status Ihres Antrags informiert.
3. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine Bescheid und ggf. eine Gebührenrechnung per Post. Wenn nicht alle Bedingungen oder Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung ebenfalls im Bescheid der zuständigen Behörde nachlesen.
Die sozialpädagogischen Berufe sind in Berlin bzw. in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, dass Sie für die Berufsausübung eine staatliche Anerkennung brauchen. Diese können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses stellen. Bei der Gleichwertigkeitsprüfung folgen wir den Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SozBAG).
Verfahrensablauf:
1. Wenn Sie als Erzieher oder Erzieherin mit einer Ausbildung aus einem anderen Land arbeiten möchten, müssen Sie vorher Ihre Qualifikation anerkennen lassen. Sie können den Antrag per Post oder online einreichen. Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
2. Die zuständige Behörde überprüft Ihre Angaben und fragt nach, wenn noch etwas fehlt. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Status Ihres Antrags informiert.
3. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine Bescheid und ggf. eine Gebührenrechnung per Post. Wenn nicht alle Bedingungen oder Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung ebenfalls im Bescheid der zuständigen Behörde nachlesen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Für die Online-Abwicklung müssen Sie sich nicht registrieren und können den Antrag direkt online einreichen.
Voraussetzungen
-
Ausländische Berufsqualifikation
Sie haben im Ausland einen vergleichbaren Berufsabschluss auf dem Tätigkeitsgebiet als Erzieher/in erworben. -
Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit
Sie haben bisher noch keinen Antrag auf Anerkennung in einem anderen Bundesland gestellt. -
Persönliche Eignung
Gemäß § 5 SozBAG kann die staatliche Anerkennung nicht erteilt werden, wenn Sie sich „schwerer Verfehlungen“ schuldig gemacht haben, aus denen sich ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Um das zu überprüfen, benötigen wir ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG. Im Führungszeugnis sind eventuelle Vorstrafen aufgeführt. Wenn das Führungszeugnis ohne Eintrag ist, können wir die staatliche Anerkennung erteilen. -
Deutschkenntnisse
Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung brauchen Sie mindestens Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen beruflichen Fachschulqualifikation mit der staatlichen Anerkennung als Erzieher/in
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular.
- Der sozialpädagogische Beruf Erzieherin oder Erzieher ist durch die staatliche Anerkennung reglementiert. Die Gleichwertigkeit Ihrer beruflichen Qualifikation mit dem genannten Beruf wird auf Antrag geprüft.
-
Lebenslauf
Einen aktuellen Lebenslauf in Form einer Tabelle und in deutscher Sprache (Liste von Ihren Ausbildungsgängen und Ihrer Berufspraxis). -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild in Kopie.
Wenn bereits vorhanden auch den Aufenthaltstitel, wenn Sie nicht Angehörige/r eines EU-Landes sind. -
Nachweis der Erwerbsabsicht im Land Berlin
- Kopie der polizeilichen Anmeldung im Land Berlin (Anmeldung bei der Meldebehörde), wenn Sie bereits in Berlin leben (siehe "Weiterführende Informationen").
- Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Berlin haben, benötigen wir einen Nachweis, dass Sie die Absicht haben, in Berlin zu arbeiten. Ein solcher Nachweis kann z. B. eine Kopie des Arbeitsvertrags oder Kontakte mit einem Arbeitgeber in Berlin sein. Mindestens benötigen wir aber eine Erklärung von Ihnen, dass Sie beabsichtigen, in Berlin zu arbeiten.
-
Nachweise über Ihre ausländische Berufsqualifikation
- Kopie des Originalzeugnisses über den allgemeinbildenden Schulabschluss, ggf. der Hochschulaufnahmeprüfung
- Kopie der Urkunde des Berufsabschlusses in der Originalsprache inklusive detaillierte Fächer- und Stundenübersicht (Diploma Supplement/Studienbuch) zur Theorie und Praxis des Studiums.
-
Heiratsurkunde
Die Kopie der Heiratsurkunde müssen Sie nur einreichen, wenn sich eine Namensänderung ergeben hat. Bitte fügen Sie eine deutsche Übersetzung dieser Unterlagen bei. -
Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und sonstige Befähigungsnachweise
z.B. Zeugnisse von Arbeitsgebern, beruflichen Weiterbildungen, Kursen und sonstigen Seminaren
Bitte fügen Sie eine deutsche Übersetzung dieser Unterlagen bei. -
Bescheinigung des Herkunftsstaates
Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat, sofern der Beruf im Ausbildungsstaat reglementiert ist. Bitte fügen Sie eine deutsche Übersetzung dieser Unterlagen bei. -
Dokumente in deutscher Sprache
- Ihre Dokumente müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden.
- Übersetzungen von ausländischen Dokumenten, die nicht in lateinischer Schrift verfasst sind, müssen zusätzlich eine Transliteration der Berufsbezeichnung nach ISO-Norm enthalten.
- Für Dokumente, die ursprünglich in englischer Sprache ausgestellt worden sind, ist keine deutsche Übersetzung erforderlich.
Gebühren
100,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Land Berlin (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Berlin - BQFG Bln)
- Gesetz über die staatliche Anerkennung in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufen im Land Berlin (Sozialberufe-Anerkennungsgesetz - SozBAG)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Ihren Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit können Sie nur in Berlin stellen, wenn Sie später in diesem reglementierten Beruf in Berlin arbeiten möchten.