Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung am Standort Beihilfe Pflege
große Karte Kontakt
- Landesverwaltungsamt
- Beihilfe Pflege
- Fehrbelliner Platz 1 , 10707 Berlin
- Tel.: (030) 90139-6060
- Fax: (030) 9028-3541
- E-Mail: bs@lvwa.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00-12:00 Uhr (Service-Punkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
13:00-16:00 Uhr (Service-Punkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe) -
Mittwoch
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13:00-16:00 Uhr (Service-Punkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
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Donnerstag
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13:00-16:00 Uhr (Service-Punkt für Fragen zur Beihilfe zu den speziellen Themen wie psychotherapeutische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, zahnärztliche Heil – und Kostenpläne - inklusive kieferorthopädische Behandlungen
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Freitag
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09:00-12:00 Uhr (Service-Punkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Im Service-Punkt erhalten Sie Kurzinformationen zu Beihilfeangelegenheiten. Für persönliche Auskünfte ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
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U Konstanzer Str.
- U7
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U Blissestr.
- U7
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U Fehrbelliner Platz
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Bus
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Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
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U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
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Mansfelder Str./Barstr.
- 115
- N7
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Der Warteraum befindet sich im 2. Obergeschoss, direkt gegenüber den Aufzügen.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung
Beihilfe zu Pflegeleistungen erhalten Beihilfeberechtigte für sich oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörige, wenn sie pflegebedürftig sind und die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.
Voraussetzungen
- Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
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Sie oder Ihre privat versicherten Angehörigen sind pflegebedürftig
Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Feststellung eines Pflegegrades).
Erforderliche Unterlagen
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Pflegekassenbescheid der zuständigen privaten oder gesetzlichen Pflegekasse
- über die Bewilligung eines Pflegegrades und der zuerkannten Pflegeleistung
- über die Bewilligung eines Pflegehilfsmittels oder
- weitere Unterlagen der Pflegekasse über bewilligte Leistungen
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Nachweise über die Aufwendungen durch Belege
Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.
Gebühren
keine