Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung am Standort Beihilfe Pflege

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Kontakt

  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlgerechter Zugang über Rampe rechts neben dem Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr (Service-Punkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
      13:00-16:00 Uhr (Service-Punkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
  • Mittwoch

      13:00-16:00 Uhr (Service-Punkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
  • Donnerstag

      13:00-16:00 Uhr (Service-Punkt für Fragen zur Beihilfe zu den speziellen Themen wie psychotherapeutische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, zahnärztliche Heil – und Kostenpläne - inklusive kieferorthopädische Behandlungen
  • Freitag

      09:00-12:00 Uhr (Service-Punkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Im Service-Punkt erhalten Sie Kurzinformationen zu Beihilfeangelegenheiten. Für persönliche Auskünfte ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Der Warteraum befindet sich im 2. Obergeschoss, direkt gegenüber den Aufzügen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung

Beihilfe zu Pflegeleistungen erhalten Beihilfeberechtigte für sich oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörige, wenn sie pflegebedürftig sind und die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.

Voraussetzungen

  • Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
  • Sie oder Ihre privat versicherten Angehörigen sind pflegebedürftig
    Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Feststellung eines Pflegegrades).

Erforderliche Unterlagen

  • Pflegekassenbescheid der zuständigen privaten oder gesetzlichen Pflegekasse
    • über die Bewilligung eines Pflegegrades und der zuerkannten Pflegeleistung
    • über die Bewilligung eines Pflegehilfsmittels oder
    • weitere Unterlagen der Pflegekasse über bewilligte Leistungen
  • Nachweise über die Aufwendungen durch Belege
    Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.

Gebühren

keine