Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung am Standort Beihilfe Krank

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Änderung im Dienstleistungsangebot

Mit Beginn des neuen Jahres 2026 werden die persönlichen Sprechzeiten zu den speziellen Themen "psychotherapeutische Behandlungen", "Rehabilitationsmaßnahmen" und "zahnärztliche Heil – und Kostenpläne (inklusive kieferorthopädische Behandlungen)" gesondert stattfinden.

Zu diesen Themen stehen Ihnen die Sprechzeiten wöchentlich Donnerstags unter der Dienstleistung "Beihilfe zu Psychotherapie, Reha-Maßnahmen, Zahnbehandlungen" zur Verfügung.

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Kontakt

  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlgerechter Zugang über Rampe rechts neben dem Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr (Service-Punkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
      13:00-16:00 Uhr (Service-Punkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
  • Mittwoch

      13:00-16:00 Uhr (Service-Punkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
  • Donnerstag

      13:00-16:00 Uhr (Service-Punkt für Fragen zur Beihilfe zu den speziellen Themen wie psychotherapeutische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, zahnärztliche Heil – und Kostenpläne - inklusive kieferorthopädische Behandlungen
  • Freitag

      09:00-12:00 Uhr (Service-Punkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Im Service-Punkt erhalten Sie Kurzinformationen zu Beihilfeangelegenheiten. Für persönliche Auskünfte ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung

Beamte/innen und andere Versorgungsempfänger/innen sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfe. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine eigenständige Krankenfürsorge, die zusätzlich zur Alimentation geleistet wird. Der Dienstherr beteiligt sich durch die Beihilfe an den Krankheitskosten, die durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt sind. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie ihren Familien.

Voraussetzungen

  • Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnungen und/oder Belege
    Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.
  • evtl. erteilte Bescheide
  • Ihre Personalnummer oder Versorgungsnummer

Gebühren

keine