Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung am Standort Beihilfe Krank
große Karte Kontakt
- Landesverwaltungsamt
- Beihilfe Krank
- Fehrbelliner Platz 1 , 10707 Berlin
- Tel.: (030) 90139-6060
- Fax: (030) 9028-3541
- E-Mail: bs@lvwa.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00-12:00 Uhr (Service-Punkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
13:00-16:00 Uhr (Service-Punkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe) -
Mittwoch
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13:00-16:00 Uhr (Service-Punkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
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Donnerstag
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13:00-16:00 Uhr (Service-Punkt für Fragen zur Beihilfe zu den speziellen Themen wie psychotherapeutische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, zahnärztliche Heil – und Kostenpläne - inklusive kieferorthopädische Behandlungen
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Freitag
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09:00-12:00 Uhr (Service-Punkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Im Service-Punkt erhalten Sie Kurzinformationen zu Beihilfeangelegenheiten. Für persönliche Auskünfte ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
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U Konstanzer Str.
- U7
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U Blissestr.
- U7
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U Fehrbelliner Platz
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Bus
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Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
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U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
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Mansfelder Str./Barstr.
- 115
- N7
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Westfälische Str./Konstanzer Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung
Beamte/innen und andere Versorgungsempfänger/innen sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfe. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine eigenständige Krankenfürsorge, die zusätzlich zur Alimentation geleistet wird. Der Dienstherr beteiligt sich durch die Beihilfe an den Krankheitskosten, die durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt sind. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie ihren Familien.
Voraussetzungen
- Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
Erforderliche Unterlagen
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Rechnungen und/oder Belege
Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend. - evtl. erteilte Bescheide
- Ihre Personalnummer oder Versorgungsnummer
Gebühren
keine