Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - Beamte - Laufbahnfachrichtung Justiz und Justizvollzugsdienst

Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben werden in Deutschland überwiegend durch Personen vorgenommen, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis als Beamtin oder als Beamter beschäftigt sind.

In der Laufbahnfachrichtung Justiz und Justizvollzugsdienst sind folgende Laufbahnzweige möglich:
  • Laufbahnzweig des Justizwachtmeisterdienstes: Wahrnehmung von Sicherheits- und Kontrollaufgaben, Regelung von Konflikten in den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden, Vorführung von Strafgefangenen in den Gerichtssaal und deren Beaufsichtigung bei Gerichtsverhandlungen, Bearbeitung der Postein- und -ausgänge.
  • Laufbahnzweig des allgemeinen Justizvollzugsdienstes: z.B. Beaufsichtigung, Betreuung und Begleitung von Gefangenen der Justizvollzugsanstalten, Einlasskontrollen
  • Laufbahnzweig des Krankenpflegedienstes an Justizvollzuganstalten: medizinische Behandlung von Gefangenen, Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung von Gefangenen
  • Laufbahnzweig des Werkdienstes an Justizvollzuganstalten: berufliche Anleitung bzw. Aus- und Weiterbildung der zur Arbeit eingesetzten Gefangenen.
  • Laufbahnzweig des allgemeinen Justizdienstes: Anlaufstelle für den Publikumsverkehr, Tätigkeiten in den Geschäftsstellen der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, Weiterbearbeitung von Post, Anlegen und Führen der Gerichtsakten und Akten der Strafverfolgungsbehörden, Berechnung und Überwachung von Fristen, Schriftwechsel, Protokollführung, Zustellung und Überwachung von Entscheidungen, Berechnung von Gerichtskosten, Gewährung von Akteneinsichten
  • Laufbahnzweig des Gerichtsvollzieherdienstes: u.a. Durchsetzung gerichtlicher Urteile und Beschlüsse (Pfändungen, Vollstreckungen, Versteigerungen). Sie arbeiten eigenständig, unterstehen dabei aber immer der Aufsicht der Gerichte. Sie haben ihr eigenes Büro und können sich ihre Termine selbst einteilen.
  • Laufbahnzweig der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger: z.B. Durchführung von Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Grundbuchangelegenheiten, Nachlassverfahren, Räumungsschutzanträge, Überwachung von Insolvenzverfahren, Berechnung von Gerichtskosten, Geschäftsleitung eines Gerichts. Bei der Staatsanwaltschaft sind sie insbesondere für die Strafvollstreckung zuständig.
  • Laufbahnzweig des Amtsanwaltsdienstes: z.B. übernehmen Sie Aufgaben der Staatsanwaltschaft vor den Amtsgerichten (aus den Bereichen Körperverletzung, Beleidigung, falsche Verdächtigung, Verkehrs- und Vermögensdelikte sowie Bußgeldsachen).
Im Land Berlin ist die Einstellung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses durch Rechtsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Sollten Sie im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben, die Sie befähigen, im dortigen öffentlichen Dienst zu arbeiten, müssen Sie diese Qualifikationen in Berlin (als Laufbahnbefähigung) anerkennen lassen, um auch im Land Berlin in einem Ihrem bisherigen Beruf entsprechenden Beamtenverhältnis eingestellt werden zu können. Dazu muss die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einer Laufbahnbefähigung im Land Berlin festgestellt werden.

Verfahrensablauf:
  1. Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung der Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung für die Laufbahnfachrichtung Justiz und Justizvollzugsdienst; für eine der o.g. Laufbahnzweige des Landes Berlin bei der für Justiz zuständigen Senatsverwaltung als zuständiger Behörde oder bei dem Einheitlichen Ansprechpartner. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  2. Die zuständige Behörde stellt fest, ob Ihre Qualifikation der Befähigung für die Laufbahnfachrichtung und einem Laufbahnsegment der Laufbahnen des Landes Berlin zugeordnet werden kann.
  3. Kann die Qualifikation zugeordnet werden, vergleicht die zuständige Behörde die Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen der Laufbahnbefähigung mit Ihren Qualifikationsnachweisen. Stellt die Behörde ein Qualifikationsdefizit fest, ist zu prüfen ob dieses ausgeglichen werden kann. Dabei ist zu prüfen, ob die im Anschluss an den Erwerb der Qualifikation im Rahmen Ihrer bisherigen Berufspraxis oder durch lebenslanges Lernen erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die hierfür von einer einschlägigen Stelle formell als gültig anerkannt wurden, das Defizit ganz oder teilweise ausgleichen können.
  4. Bei Vorliegen eines Qualifikationsdefizits, das nicht ausgeglichen werden kann, ist die Anerkennung vom Bestehen einer Eignungsprüfung oder von dem erfolgreichen Durchlaufen eines Anpassungslehrgangs oder eines Vorbereitungsdienstes abhängig.
  5. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt in schriftlicher Form. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Anerkennungsverfahrens wird die Befähigung für den Laufbahnzweig und das jeweilige Laufbahnsegment erworben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Laufbahnbefähigung lediglich für bestimmte Aufgaben oder Ämter anerkannt wird (partieller Zugang).
  6. Liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung der Qualifikation nicht vor, erhalten Sie einen Bescheid, gegen den Ihnen Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung stehen Widerspruchsverfahren, gegebenenfalls Klageverfahren).
  7. Mit der Anerkennung für einen Laufbahnzweig des Berliner Landesdienstes ist nicht die Vermittlung einer Stelle verbunden; Sie können sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Online Verfahren

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Age
    At the time of employment or takeover, you should not yet have reached the age of 45. This age limit is postponed for periods of actual childcare up to one year for each child under 18 years of age and for periods of actual care of close relatives in need of care according to a medical certificate (parents, parents-in-law, spouses, registered partners, siblings or children) up to one year for each close relative, up to a maximum of three years in total.
  • Nationality
    You have the nationality
    • of a member state of the European Union,
    • of a state party to the Agreement on the European Economic Area,
    • of a third country to which the Federal Republic of Germany and the European Union have granted a corresponding entitlement to recognition of professional qualifications by treaty.
  • Qualification
    You offer the guarantee of standing up at all times for the free democratic basic order within the meaning of the Basic Law of the Federal Republic of Germany. You are not unsuitable for public servant status due to professional misconduct, criminal offences or comparable weighty reasons.
  • Für den Online-Antrag: Registrierung/Anmeldung beim Service-Konto Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung
    (unter "Online-Abwicklung")
    Im Antrag ist anzugeben, welche Tätigkeit im öffentlichen Dienst Sie anstreben.
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 3 MB groß sein.
  • Curriculum vitae
    Curriculum vitae with a tabular presentation of the professional career
  • Proof of nationality
    Proof of nationality of the member state or of a contracting state
  • Proof of qualifications
    Proof of qualifications, e.g. training certificates, diplomas, certificates of graduation
  • Proof of good conduct
    Certificates or documents from the home country or country of qualification stating that no criminal offences, serious professional misconduct or other circumstances calling the suitability into question are known; the certificates or documents must not be older than three months at the time of their presentation.
  • Certificate of authorisation to practise the profession
    Certificate from the home country or country of qualification stating which professional practice the professional qualification entitles to there
  • Declaration on previous professional recognition procedures
    A declaration whether and with which authority within the Federal Republic of Germany recognition has already been applied for; if applicable, a decision issued in this context is to be enclosed.
  • Place of residence details
    For statistical purposes, the information on the place of residence is required.
  • If necessary, proof of exercised activities
    Certificates on the nature and duration of activities in the field of the qualification carried out in a member state after the acquisition of the qualification
  • If necessary, proof of competences acquired through lifelong learning
    Certificates issued by a relevant body on knowledge, skills and competences acquired through lifelong learning
  • More documents
    The competent authority may request you to submit further information on the content and duration of the completed training and on other professional qualifications in the form of study regulations, examination regulations, course books or in any other appropriate manner within a reasonable period of time, insofar as this is necessary to establish equivalence.

Gebühren

5,00 bis 5.000 Euro, je Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die zuständige Behörde bestätigt binnen eines Monats den Empfang der Unterlagen und teilt Ihnen gegebenenfalls mit, welche Unterlagen fehlen. Die Monatsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag bei der zuständigen Behörde oder dem Einheitlichen Ansprechpartner eingeht. Die Entscheidung über den Antrag wird innerhalb von vier Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen schriftlich mitgeteilt.

Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.

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