Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen

Bei Reisen ins Ausland dürfen Betäubungsmittel, die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworben wurden, in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf ein- und ausgeführt werden. Erforderlich ist hierfür das Mitführen einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung, die von der obersten Landesgesundheitsbehörde, in Berlin dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, zu beglaubigen ist.

Voraussetzungen

  • Die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln wurde von einer niedergelassenen Ärztin / einem niedergelassenen Arzt ausgestellt, deren bzw. dessen Praxis im Land Berlin liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung für Reisen in Länder des Schengener Abkommens bzw.
  • Bescheinigung für Reisen in andere Länder
    (außerhalb des Schengener Abkommens)
  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

5,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen erfolgt im Land Berlin nur beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

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