Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen
Bei Reisen ins Ausland dürfen Betäubungsmittel, die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworben wurden, in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf ein- und ausgeführt werden. Erforderlich ist hierfür das Mitführen einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung, die von der obersten Landesgesundheitsbehörde, in Berlin dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, zu beglaubigen ist.
Voraussetzungen
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Die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln wurde von einer niedergelassenen Ärztin / einem niedergelassenen Arzt ausgestellt, deren bzw. dessen Praxis im Land Berlin liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung für Reisen in Länder des Schengener Abkommens bzw.
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Bescheinigung für Reisen in andere Länder
(außerhalb des Schengener Abkommens)
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen erfolgt im Land Berlin nur beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)