Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen
Bei Reisen ins Ausland dürfen Betäubungsmittel, die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworben wurden, in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf ein- und ausgeführt werden. Erforderlich ist hierfür das Mitführen einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung, die von der obersten Landesgesundheitsbehörde, in Berlin dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, zu beglaubigen ist.
Voraussetzungen
- Die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln wurde von einer niedergelassenen Ärztin / einem niedergelassenen Arzt ausgestellt, deren bzw. dessen Praxis im Land Berlin liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung für Reisen in Länder des Schengener Abkommens bzw.
-
Bescheinigung für Reisen in andere Länder
(außerhalb des Schengener Abkommens) - Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Gebühren
5,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen erfolgt im Land Berlin nur beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.