Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin / Altenpfleger nach dem Altenpflegegesetz an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.
Das Altenpflegegesetz ist zum 31.12.2019 außer Kraft getreten. Vor diesem Termin begonnene Ausbildungen werden nach dem Altenpflegegesetz zu Ende geführt.
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.