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Handwerk – Einzelauskunft aus der Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe
Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer.
Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe. Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, dem wird auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt.
Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:
Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe. Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, dem wird auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt.
Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:
- Angaben zur Firma
- Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers, oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
- Art des eingetragenen Handwerks
- Anschrift der gewerblichen Niederlassung.
Voraussetzungen
-
Berechtigtes Interesse
Jeder der ein berechtigtes wirtschaftliches Ziel mit der Auskunft verfolgt – zum Beispiel ein Zulieferer, der wissen möchte, wer Inhaber einer Firma ist.
Auch Privatpersonen können sich auf das berechtigte Interesse berufen, wenn Sie Näheres über einen Betrieb wissen möchten, um vielleicht einen Auftrag zu erteilen.
Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, wird die Auskunft erteilt.
Der Auskunftsempfänger darf diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den er bei der Antragstellung angegeben hat.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf eine Einzelauskunft nach § 6 Abs. 2 HwO
Der Antrag ist formlos, in Textform bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Der Antrag muss neben den Angaben zum Antragssteller der Auskunft, auch Angaben zum Betrieb (Anschrift, Name) enthalten, für den eine Auskunft beantragt wird und das berechtigten Interesses des Antragsstellers glaubhaft machen.
Mündliche Anträge sind nicht zulässig. -
Personaldokument
Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltsgenehmigung oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten
Gebühren
- 10,00 Euro je Auskunft
- Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Handwerksbetrieb nicht ermittelt werden konnte (Negativauskunft).
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung einer Einzelauskunft aus dem Handwerksregister ist für Handwerksbetriebe mit Betriebssitz in Berlin bei der zuständigen Handwerkskammer Berlin zu stellen.