Steuerberatung - Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft beantragen

Wenn Sie eine Steuerberatungsgesellschaft betreiben möchten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Mit der Anerkennung wird gleichzeitig die verpflichtende Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer begründet.
Die Anerkennung kann hier beantragt werden.

Als Rechtsform des zu gründenden Unternehmens kommen für eine Steuerberatungsgesellschaft sowohl Personengesellschaften als auch juristische Personen infrage.

Hinweis
Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister wird dringend empfohlen, eine Bestätigung der zuständigen Steuerberaterkammer einzuholen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Im Falle der Ablehnung des Antrags auf Anerkennung wird ein schriftlicher Bescheid erteilt.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft". Das können Sie online oder postalisch erledigen
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein und bezahlen Sie die Gebühr.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Die Anerkennung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde, diese wird Ihnen per Post zugesandt.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder eine verifizierte Steuerberater-Identität der Steuerberaterplattform.

Voraussetzungen

  • Führung der Gesellschaft durch Steuerberaterinnen oder Steuerberater
    Die Mitglieder des Vorstandes, die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind Steuerberaterinnen oder Steuerberater.
  • Niederlassung am Sitz der Gesellschaft
    Mindestens ein/e Steuerberater/in, der/die Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer/in oder persönlich haftende/r Gesellschafter/in ist, muss seine/ihre berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben.
  • Berufshaftpflichtversicherung
    Vorlage einer zumindest vorläufigen Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder eine verifizierte Steuerberater-Identität der Steuerberaterplattform.
    Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante "ELSTER-Zertifikat", "Online-Ausweis (eID)" oder „Benutzername/Passwort“.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Es stehen Kreditkarte, Giropay, Lastschrift und Bezahlung per Überweisung als Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
    Stellen Sie den Antrag online. Im Einzelfall erhalten Sie ein Antragsformular auf Anfrage bei der StBK.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
    Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
  • Berufshaftpflichtversicherung
    Vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Eintragung in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister
    beglaubigte Abschrift oder amtlicher Ausdruck der Eintragung in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister
  • gegebenenfalls Auszug aus dem Berufsregister

Gebühren

  • ca. 750,00 Euro
Die exakte Höhe der Gebühren entnehmen Sie der aktuellen Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin.
Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird von der jeweiligen Kammerversammlung festgesetzt. Auskunft hierüber erteilt die Steuerberaterkammer.

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können von der Steuerberaterkammer Berlin bestellt werden, wenn ihre beabsichtigte künftige berufliche Niederlassung im Kammerbezirk Berlin liegt.

Für Sie zuständig