Aktuelle Sprache: de
Steuerberatung - Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft beantragen
Wenn Sie eine Steuerberatungsgesellschaft betreiben möchten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Mit der Anerkennung wird gleichzeitig die verpflichtende Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer begründet.
Die Anerkennung kann hier beantragt werden.
Als Rechtsform des zu gründenden Unternehmens kommen für eine Steuerberatungsgesellschaft sowohl Personengesellschaften als auch juristische Personen infrage.
Hinweis
Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister wird dringend empfohlen, eine Bestätigung der zuständigen Steuerberaterkammer einzuholen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Im Falle der Ablehnung des Antrags auf Anerkennung wird ein schriftlicher Bescheid erteilt.
Verfahrensablauf
1. Die Anerkennung ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch bei der Steuerberaterkammer zu beantragen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein und bezahlen Sie die Gebühr.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Die Anerkennung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde, diese wird Ihnen per Post zugesandt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Die Anerkennung kann hier beantragt werden.
Als Rechtsform des zu gründenden Unternehmens kommen für eine Steuerberatungsgesellschaft sowohl Personengesellschaften als auch juristische Personen infrage.
Hinweis
Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister wird dringend empfohlen, eine Bestätigung der zuständigen Steuerberaterkammer einzuholen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Im Falle der Ablehnung des Antrags auf Anerkennung wird ein schriftlicher Bescheid erteilt.
Verfahrensablauf
1. Die Anerkennung ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch bei der Steuerberaterkammer zu beantragen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein und bezahlen Sie die Gebühr.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Die Anerkennung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde, diese wird Ihnen per Post zugesandt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto.
Voraussetzungen
-
Führung der Gesellschaft durch Steuerberaterinnen oder Steuerberater
Die Mitglieder des Vorstandes, die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind Steuerberaterinnen oder Steuerberater. -
Niederlassung am Sitz der Gesellschaft
Mindestens ein/e Steuerberater/in, der/die Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer/in oder persönlich haftende/r Gesellschafter/in ist, muss seine/ihre berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben. -
Berufshaftpflichtversicherung
Vorlage einer zumindest vorläufigen Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. -
Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung mindestens die Variante „Benutzername/Passwort“.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
Online möglich oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist der amtliche Vordruck der Steuerberaterkammer zu verwenden. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild -
Gesellschaftsvertrag oder Satzung
Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung -
Berufshaftpflichtversicherung
Vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung -
Eintragung in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister
beglaubigte Abschrift oder amtlicher Ausdruck der Eintragung in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister - gegebenenfalls Auszug aus dem Berufsregister
Gebühren
- ca. 750,00 Euro
Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird von der jeweiligen Kammerversammlung festgesetzt. Auskunft hierüber erteilt die Steuerberaterkammer.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können von der Steuerberaterkammer Berlin bestellt werden, wenn ihre beabsichtigte künftige berufliche Niederlassung im Kammerbezirk Berlin liegt.