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Steuerberater/in - Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen am Standort Steuerberaterkammer Berlin
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Kontakt
- Steuerberaterkammer Berlin
- Steuerberaterkammer Berlin
- Wichmannstraße 6 , 10787 Berlin
- Tel.: (030) 88 92 61-0
- Fax: (030) 88 92 61-10
- E-Mail: info@stbk-berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Budapester Straße: 200 Lützowplatz: 100, 106, 187, M29
- U-Bahn
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- Wittenbergplatz: U1, U2, U3
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Steuerberater/in - Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen
Die Steuerberaterprüfung ist eine bundesweit einheitliche staatliche Prüfung. Mit Bestehen der Prüfung dokumentieren Sie, dass Sie die nötige hohe fachliche Qualifikation für den Steuerberaterberuf besitzen. Um an der Steuerberaterprüfung teilzunehmen, müssen Sie zugelassen werden. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei der Steuerberaterkammer. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen.
3. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren. Neben der Zulassungsgebühr fallen auch Kosten für die Abnahme der Prüfung an.
4. Sie erhalten die schriftliche Zulassung zur Prüfung per Post.
In der schriftlichen Ladung werden Ihnen der Termin, Ort und nähere Informationen zum Ablauf der Prüfung mitgeteilt.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei der Steuerberaterkammer. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen.
3. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren. Neben der Zulassungsgebühr fallen auch Kosten für die Abnahme der Prüfung an.
4. Sie erhalten die schriftliche Zulassung zur Prüfung per Post.
In der schriftlichen Ladung werden Ihnen der Termin, Ort und nähere Informationen zum Ablauf der Prüfung mitgeteilt.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto.
Voraussetzungen
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Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines anderen Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung und mehrjährige praktische Tätigkeit
- Sie müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Wirtschaft oder Recht besitzen.
- Zudem müssen Sie über mehrere Jahre praktische Berufserfahrung verfügen. Die Dauer der praktischen Tätigkeit hängt davon ab, wie lange das Hochschulstudium gedauert hat. Bei mindestens acht Semestern sind zwei Jahre nötig, bei weniger als acht Semestern müssen drei Jahre praktische Arbeit geleistet werden.
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Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung auf dem Gebiet des Steuerrechtes und mehrjähriger praktischer Tätigkeit
- Sie werden auch mit Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung auf dem Gebiet des Steuerrechtes zugelassen, wenn Sie für acht Jahre eine praktische Tätigkeit geleistet haben. Im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zur geprüften Bilanzbuchhalterin bzw. zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirtin bzw. Steuerfachwirt reduziert sich dieser Zeitraum auf sechs Jahre praktischer Tätigkeit.
-
Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung mit mehrjähriger praktischer Tätigkeit als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter
- Ebenso können Sie als Beamtin und Beamter des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte/r der Finanzverwaltung zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie mindestens sechs Jahre als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen sind.
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Anmeldefrist: bis Ende April eines jeden Jahres
Für die Anmeldung sind Fristen zu beachten:
- Antrag auf Zulassung: bis Ende April eines jeden Jahres
- Prüfungstermin: die schriftliche Prüfung beginnt voraussichtlich am ersten Dienstag nach dem 03.10. eines jeden Jahres (falls der 03.10. auf einen Montag fällt: eine Woche später)
-
Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung mindestens die Variante „Benutzername/Passwort“. -
Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen sind in notariell oder behördlich beglaubigter Form vorzulegen
(ggf. postalisch an die zuständige Steuerberaterkammer/Prüfungsstelle zu übersenden) - Die Unterlagen sind in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Online möglich oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist der amtliche Vordruck der Steuerberaterkammer zu verwenden.
- Hinweis: Wer die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in beziehungsweise vereidigte/r Buchprüfer/in bestanden hat oder bereits für eine solche Tätigkeit bestellt ist, kann die Prüfung in verkürzter Form beantragen.
- Bei Wiederholungsantrag genügen: aktueller Lebenslauf, aktuelles Passbild, aktuelle Arbeitgeberbescheinigung
-
Lebenslauf
mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang -
Passbild
nicht älter als ein Jahr -
Zeugnisse/Urkunden/Bescheinigungen
- über den Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung und die jeweilige Regelstudienzeit oder
- über den Abschluss einer im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1991 begonnenen Fachschulausbildung mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung oder
- über die erfolgreiche Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder über eine andere gleichwertige Vorbildung und / oder
- über die erfolgreiche Prüfung zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter/in oder Steuerfachwirt/in
- Ggf. Urkunden über die Verleihung akademischer Grade
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Nachweise über praktische Tätigkeiten auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (Arbeitgeberbescheinigung)
Vorzulegen sind Bescheinigungen über Art und Dauer Ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern; die Bescheinigung muss Angaben enthalten über
- Beschäftigungszeit (Beginn und ggf. Ende),
- Art des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Angestellter, freier Mitarbeiter, Beamter),
- die Arbeitszeit (in Zahl der Wochenstunden)
- Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in Zahl der Wochenstunden)
- alle Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (z. B. längere Beurlaubung, Überstundenausgleich, Elternzeit, Krankheitszeiten usw.).
- ggf. Nachweise über Wehr-/Zivildienstzeit, gesetzliche Mutterschutzzeit
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ggf. Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer oder sonstigen zuständigen Stellen
über die Bestellung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in bzw. über das Bestehen der Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in -
ggf. Amtsärztliches Zeugnis
Bitte ausschließlich ein aktuelles amtsärztliches Zeugnis beifügen, das auf eigene Kosten zu beschaffen ist. Dieses soll Auskunft darüber geben, durch welche Maßnahme Ihre Körperbehinderung in zeitlicher und technischer Hinsicht ausgeglichen werden kann. Vorübergehende Erkrankungen oder akute Verletzungen sind keine Behinderungen i.S. des § 18 Abs. 3 DVStB.
Formulare
- Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Gebühren
- ca. 40,00-100,00 Euro: Für die Zulassung zur Prüfung
- ca. 280,00 Euro: Für die Durchführung der Prüfung je Prüfling
Rechtsgrundlagen
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 35
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 36
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 37 b Abs. 1 und 2
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 39
- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) § 1
- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) § 4 Abs. 1
- Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können von der Steuerberaterkammer Berlin zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden, wenn Sie vorwiegend in Berlin berufstätig sind oder, falls Sie nicht berufstätig sind, in Berlin wohnen.