Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater - Zulassung

Die Prüfung zur Steuerberaterin / zum Steuerberater muss vor einem Prüfungsausschuss abgelegt werden, der bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zu bilden ist. Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus, die von der zuständigen Stelle erteilt wird.

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) auf mehreren Wegen erfolgen. (Mehr unter Voraussetzungen)

In der Regel gelten folgende Fristen:
  • Antrag auf Zulassung: bis Ende April eines jeden Jahres
  • Prüfungstermin: die schriftliche Prüfung beginnt voraussichtlich am ersten Dienstag nach dem 03.10. eines jeden Jahres (falls der 03.10. auf einen Montag fällt: eine Woche später)
Die genauen Termine für die Steuerberaterprüfungen werden auf der Website der Steuerberaterkammer Berlin veröffentlicht. (Mehr unter Weiterführende Informationen)

Antrag auf Prüfungszulassung/-befreiung

Den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung müssen Sie unter Beachtung der Antragsfrist schriftlich bei der Steuerberaterkammer Berlin stellen.

  • Der Antrag einschließlich der erforderlichen Nachweise ist bei der Steuerberaterkammer einzureichen.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein.
  • Der Bescheid über Zulassung zur beziehungsweise Befreiung von der Prüfung wird schriftlich erteilt.
Wer die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in beziehungsweise vereidigte/r Buchprüfer/in bestanden hat oder bereits für eine solche Tätigkeit bestellt ist, kann die Prüfung in verkürzter Form beantragen. Hierfür muss das vorgesehene Feld im Antragsformular angekreuzt werden.

Steuerberaterprüfung

  • Termin, Ort und Näheres zum Ablauf der Prüfung werden in der schriftlichen Ladung mitgeteilt.
  • In der schriftlichen Prüfung werden an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter Aufsicht drei Arbeiten angefertigt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.

Voraussetzungen

  • Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines anderen Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung
    Nach dem erfolgreichen Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines anderen Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung muss die Bewerberin oder der Bewerber praktisch tätig gewesen sein. Die Dauer dieser Tätigkeit ist von der Regelstudienzeit des abgeschlossenen Hochschulstudiums abhängig. Bei mindestens acht Semestern sind zwei Jahre notwendig, bei weniger als acht Semestern müssen drei Jahre praktischer Arbeit geleistet werden.
  • Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung auf dem Gebiet des Steuerrechtes und anschließende zehnjährige praktische Tätigkeit
    Eine Bewerberin oder ein Bewerber ist auch zur Steuerberaterprüfung zuzulassen, wenn nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung auf dem Gebiet des Steuerrechtes für zehn Jahre (für Prüfungen, die nach dem 31.12.2020 beginnen: acht Jahre) eine praktische Tätigkeit erfolgte. Im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zur geprüften Bilanzbuchhalterin bzw. zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirtin bzw. Steuerfachwirt reduziert sich dieser Zeitraum auf sieben Jahre (für Prüfungen, die nach dem 31.12.2020 beginnen: sechs Jahre) praktischer Tätigkeit.
  • Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung mit mindestens siebenjähiger Tätigkeit als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter
    Ebenso können Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie mindestens sieben Jahre (für Prüfungen, die nach dem 31.12.2020 beginnen: sechs Jahre) als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen sind.
  • Berufstätigkeit oder Wohnsitz in Berlin
    Sie können in Berlin zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden, wenn Sie vorwiegend in Berlin berufstätig sind oder, falls Sie nicht berufstätig sind, in Berlin wohnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang
  • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
  • beglaubigte Abschrift der Prüfungszeugnisse
  • Diplome und Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater
  • beglaubigte Abschrift der Zeugnisse und Tätigkeitsbescheinigungen über die bisherige berufliche Tätigkeit
  • Nachweise über die Arbeitszeit

Gebühren

Die Zulassung und die Prüfung sind gebührenpflichtig.
Über die Höhe dieser Gebühren gibt die Steuerberaterkammer Auskunft.

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