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99082004007000
Rechtsanwaltsgesellschaft - Zulassung beantragen
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen können ihre anwaltliche Tätigkeit auch in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erbringen (Rechtsanwaltsgesellschaft). Diese Gesellschaft muss ebenfalls von der Rechtsanwaltskammer zugelassen werden.
Voraussetzungen
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Anforderungen an die Gesellschaft
Die Gesellschaft muss gemäß § 59d BRAO den Anforderungen nach den §§ 59c, 59e und 59f BRAO entsprechen. -
Kein Vermögensverfall
Die Gesellschaft darf sich nach § 59d Nr. 2 BRAO nicht in Vermögensverfall befinden. -
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 59j BRAO bzw. die Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
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Antragsformular
Es ist ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Vordruck) einzureichen.
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Nachweis über den Gesellschaftsvertrag
Es ist eine beglaubigte Ablichtung des Gesellschaftsvertrags einzureichen.
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Nachweis über Gesellschafterbeschlüsse
Es ist eine Ablichtung der Gesellschafterbeschlüsse über die Bestellung von Geschäftsführern, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten einzureichen.
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Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 59j BRAO bzw. die Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage einzureichen. Das kann nachgereicht werden, muss aber spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen.
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Nachweis über die Gebührenzahlung
Es ist ein Nachweis über die Gebührenzahlung einzureichen.
Gebühren
767,00 EUR
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ca. 2 - 3 Monate
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Für den Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.
Rechtsanwaltskammer Berlin
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Rechtsanwaltskammer Berlin
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung