Rechtsanwaltsgesellschaft - Zulassung beantragen

Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen können ihre anwaltliche Tätigkeit auch in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erbringen (Rechtsanwaltsgesellschaft). Diese Gesellschaft muss ebenfalls von der Rechtsanwaltskammer zugelassen werden.

Voraussetzungen

  • Anforderungen an die Gesellschaft
    Die Gesellschaft muss gemäß § 59d BRAO den Anforderungen nach den §§ 59c, 59e und 59f BRAO entsprechen.
  • Kein Vermögensverfall
    Die Gesellschaft darf sich nach § 59d Nr. 2 BRAO nicht in Vermögensverfall befinden.
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
    Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 59j BRAO bzw. die Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
    Es ist ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Vordruck) einzureichen.
  • Nachweis über den Gesellschaftsvertrag
    Es ist eine beglaubigte Ablichtung des Gesellschaftsvertrags einzureichen.
  • Nachweis über Gesellschafterbeschlüsse
    Es ist eine Ablichtung der Gesellschafterbeschlüsse über die Bestellung von Geschäftsführern, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten einzureichen.
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
    Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 59j BRAO bzw. die Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage einzureichen. Das kann nachgereicht werden, muss aber spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen.
  • Nachweis über die Gebührenzahlung
    Es ist ein Nachweis über die Gebührenzahlung einzureichen.

Gebühren

767,00 EUR

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ca. 2 - 3 Monate

Hinweise zur Zuständigkeit

Für den Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.

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