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Rechtsanwalt – Ausübung des Berufs als Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst
Der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst kann auf Antrag gestattet werden, den Beruf selbst auszuüben oder einen Vertreter/eine Vertreterin zu bestellen.
Voraussetzungen
- Bestehende Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
Es ist ein schriftlicher formloser Antrag einzureichen.
Gebühren
26,00 EUR bei einem Antrag auf Bestellung eines Vertreters nach § 47 Abs. 1 BRAO.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ca. 2-3 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für den Antrag auf Gestattung den Beruf selbst auszuüben oder einen Vertreter/Vertreterin zu bestellen, ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.