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Rechtsanwaltskammer - Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung am Standort Rechtsanwaltskammer Berlin
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Kontakt
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Littenstraße 9 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 306931-0
- Fax: (030) 306931-99
- E-Mail: info@rak-berlin.org
- Homepage
Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz befindet sich beim Amtsgericht Mitte (Littenstraße 12-17, 10179 Berlin).
Öffnungszeiten
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08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Dienstag
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08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Mittwoch
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08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Donnerstag
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08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Freitag
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08:00-13:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Jannowitzbrücke
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U-Bahn
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U Klosterstr.
- U2
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S+U Jannowitzbrücke
- U8
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S+U Alexanderplatz Bhf
- U8
- U5
- U2
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U Rotes Rathaus
- U5
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U Schillingstr.
- U5
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U Klosterstr.
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Bus
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Alexanderstr.
- 300
- N60
- N65
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Littenstr.
- 248
- 300
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S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 300
- 248
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Jüdenstr.
- 248
- 300
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Nikolaiviertel
- N8
- N40
- N60
- N65
- 200
- 248
- N2
- N42
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Alexanderstr.
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Tram
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Regionalbahn
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S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
-
S+U Alexanderplatz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Rechtsanwaltskammer - Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung
Die Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin sind in Deutschland geschützt. Sie dürfen diese Berufsbezeichnung nur nach Aushändigung der Zulassungsurkunde führen.
Die Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung ist zu beantragen, sofern sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin befindet.
Die Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung ist zu beantragen, sofern sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin befindet.
Voraussetzungen
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Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 4 BRAO vorliegen. -
Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein. -
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Es ist Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO bzw. Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage vorzulegen. Das kann nachgereicht werden, muss spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen. -
Kanzleisitz in Berlin
Nach einer erfolgten Kanzleisitzverlegung befindet sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung nach § 27 Abs. 3 BRAO
Reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Anlage Personalbogen muss mit einem Foto eingereicht werden. -
Nachweis der Geburtsurkunde
Es ist eine Ablichtung der Geburtsurkunde einzureichen. -
Nachweis nichtanwaltlicher Arbeitgeber
Bei einer ggf. vorhandenen Ausübung einer beruflichen Tätigkeit bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ist das mit der Vereinbarkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts/Rechtsanwältin gemäß §§ 7 Nr. 8 bzw. 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO zu prüfen.
Gebühren
80,00 Euro
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ca. 6 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.