Kanzleipflicht - Antrag auf Befreiung am Standort Rechtsanwaltskammer Berlin

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz befindet sich beim Amtsgericht Mitte (Littenstraße 12-17, 10179 Berlin).

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr
  • Donnerstag

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Kanzleipflicht - Antrag auf Befreiung

Grundsätzlich besteht die Pflicht eine Kanzlei zu führen. Unter gewissen Umständen (bei besonderen Härten) kann davon abgewichen werden, indem die Befreiung von der Kanzleipflicht beantragt wird.

Voraussetzungen

  • Bestehende Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Kanzleipflichtbefreiung
    Es ist ein schriftlicher Antrag auf Kanzleipflichtbefreiung einzureichen.
  • Nachweis zur Vermeidung von Härten
    Es sind entsprechende Nachweise zur Vermeidung von Härten gemäß § 29 Abs. 1 BRAO einzureichen, z.B. Nachweis bei Krankheit oder Elternzeit durch ein ärztliches Attest bzw. Bewilligungsbescheid von Elternzeit; Nachweis bei Auslandsfortbildungen durch Vorlage einer Kopie des Bestätigungsschreibens der zuständigen Universität.
  • Bei einer Kanzlei im Ausland - Kanzleiadresse
    Es ist die verbindliche Angabe der Kanzleiadresse im Ausland erforderlich gemäß § 29a Abs. 2 BRAO.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ca. 1 Monat

Hinweise zur Zuständigkeit

Für den Antrag einer Kanzleipflichtbefreiung ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.

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