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Kanzleipflicht - Antrag auf Befreiung am Standort Rechtsanwaltskammer Berlin
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Kontakt
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Littenstraße 9 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 306931-0
- Fax: (030) 306931-99
- E-Mail: info@rak-berlin.org
- Homepage
Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz befindet sich beim Amtsgericht Mitte (Littenstraße 12-17, 10179 Berlin).
Öffnungszeiten
-
-
08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Dienstag
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08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Mittwoch
-
08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Donnerstag
-
08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Jannowitzbrücke
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U-Bahn
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U Klosterstr.
- U2
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S+U Jannowitzbrücke
- U8
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S+U Alexanderplatz Bhf
- U8
- U5
- U2
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U Rotes Rathaus
- U5
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U Schillingstr.
- U5
-
U Klosterstr.
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Bus
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Alexanderstr.
- 300
- N60
- N65
-
Littenstr.
- 248
- 300
-
S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 300
- 248
-
Jüdenstr.
- 248
- 300
-
Nikolaiviertel
- N8
- N40
- N60
- N65
- 200
- 248
- N2
- N42
-
Alexanderstr.
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Tram
-
Regionalbahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
-
S+U Alexanderplatz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Kanzleipflicht - Antrag auf Befreiung
Grundsätzlich besteht die Pflicht eine Kanzlei zu führen. Unter gewissen Umständen (bei besonderen Härten) kann davon abgewichen werden, indem die Befreiung von der Kanzleipflicht beantragt wird.
Voraussetzungen
- Bestehende Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Kanzleipflichtbefreiung
Es ist ein schriftlicher Antrag auf Kanzleipflichtbefreiung einzureichen. -
Nachweis zur Vermeidung von Härten
Es sind entsprechende Nachweise zur Vermeidung von Härten gemäß § 29 Abs. 1 BRAO einzureichen, z.B. Nachweis bei Krankheit oder Elternzeit durch ein ärztliches Attest bzw. Bewilligungsbescheid von Elternzeit; Nachweis bei Auslandsfortbildungen durch Vorlage einer Kopie des Bestätigungsschreibens der zuständigen Universität. -
Bei einer Kanzlei im Ausland - Kanzleiadresse
Es ist die verbindliche Angabe der Kanzleiadresse im Ausland erforderlich gemäß § 29a Abs. 2 BRAO.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ca. 1 Monat
Hinweise zur Zuständigkeit
Für den Antrag einer Kanzleipflichtbefreiung ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.