Zulassungsbescheinigung Teil II - Statusabfrage am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Dienstag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Freitag

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind aufgrund von Baumaßnahmen derzeit nur sehr begrenzt vorhanden.

  • Mobilitätseingeschränkte Kunden wenden sich bitte vor Ort an den Sicherheitsdienst.

  • Während der Umbauphase kann ausschließlich mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Eine Barzahlung wird nicht möglich sein.

  • Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Zulassungsbescheinigung Teil II - Statusabfrage

Mit einer Statusabfrage können Sie herausfinden, ob Ihre an die Kfz-Zulassungsbehörde gesendete Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dort bereits eingegangen ist. Diese Information kann für Sie wichtig sein, wenn Sie einen Termin vereinbart haben und Sie wissen möchten, ob alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.

Es betrifft Sie insbesondere dann, wenn jemand anderes, z.B. eine Bank oder ein Leasingunternehmen, Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) in Verwahrung hat und an die Kfz-Zulassungsbehörde schicken soll.

Verfahrensablauf
1. Fordern Sie Ihre Bank oder Ihr Leasingunternehmen auf, Ihre ZB II an die Kfz-Zulassungsbehörde zu schicken.
  • Das ist erforderlich, wenn Sie Ihre ZB II bei der Kfz-Zulassungsbehörde einreichen müssen (z.B. für die Zulassung eines Fahrzeugs oder die Änderung von Daten), die ZB II aber bei Ihrer Bank/Unternehmen in Verwahrung ist.
2. Prüfen Sie mit der Online-Statusabfrage, ob Ihre ZB II bei der Kfz- Zulassungsbehörde bereits eingegangen ist.

3. Die Bank/das Unternehmen entscheidet, ob Ihnen abschließend die ZB II ausgegeben wird oder der Bank / dem Unternehmen zurück übersandt werden soll.
  • Die durch die Übersendung und Verwahrung der ZB II anfallenden Gebühren, werden Ihnen im Rahmen der Zulassung in Rechnung gestellt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Statusabfrage zum Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde
    Ausschließlich online möglich
  • ZB II-Nummer oder Fahrzeug-Ident-Nummer

Gebühren

  • keine: für die Statusabfrage
Die zusätzlichen Gebühren werden Ihnen im Rahmen der Zulassung in Rechnung gestellt.
  • 15,30 Euro zusätzlich: für die Übersendung und Verwahrung der ZB II
  • 5,10 Euro zusätzlich: wenn die Rücksendung der ZB II an den Absender nicht erfolgen soll

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

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