Zulassungsbescheinigung Teil II - Statusabfrage am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
- Ferdinand-Schultze-Str. 55 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3445
- E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Mittwoch
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Donnerstag
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Freitag
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
Leuenberger Str.
- 294
-
Bürknersfelder Str. West
- 294
-
Grenzgrabenstr.
- 294
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
-
Tram
-
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
Schalkauer Str.
- 16
- M6
-
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
- 16
- M6
-
Arendsweg
- 16
- M6
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
Rhinstr./Plauener Str.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Zulassungsbescheinigung Teil II - Statusabfrage
Mit einer Statusabfrage können Sie herausfinden, ob Ihre an die Kfz-Zulassungsbehörde gesendete Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dort bereits eingegangen ist. Diese Information kann für Sie wichtig sein, wenn Sie einen Termin vereinbart haben und Sie wissen möchten, ob alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.
Es betrifft Sie insbesondere dann, wenn jemand anderes, z.B. eine Bank oder ein Leasingunternehmen, Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) in Verwahrung hat und an die Kfz-Zulassungsbehörde schicken soll.
Verfahrensablauf
1. Fordern Sie Ihre Bank oder Ihr Leasingunternehmen auf, Ihre ZB II an die Kfz-Zulassungsbehörde zu schicken.
3. Die Bank/das Unternehmen entscheidet, ob Ihnen abschließend die ZB II ausgegeben wird oder der Bank / dem Unternehmen zurück übersandt werden soll.
Es betrifft Sie insbesondere dann, wenn jemand anderes, z.B. eine Bank oder ein Leasingunternehmen, Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) in Verwahrung hat und an die Kfz-Zulassungsbehörde schicken soll.
Verfahrensablauf
1. Fordern Sie Ihre Bank oder Ihr Leasingunternehmen auf, Ihre ZB II an die Kfz-Zulassungsbehörde zu schicken.
- Das ist erforderlich, wenn Sie Ihre ZB II bei der Kfz-Zulassungsbehörde einreichen müssen (z.B. für die Zulassung eines Fahrzeugs oder die Änderung von Daten), die ZB II aber bei Ihrer Bank/Unternehmen in Verwahrung ist.
3. Die Bank/das Unternehmen entscheidet, ob Ihnen abschließend die ZB II ausgegeben wird oder der Bank / dem Unternehmen zurück übersandt werden soll.
- Die durch die Übersendung und Verwahrung der ZB II anfallenden Gebühren, werden Ihnen im Rahmen der Zulassung in Rechnung gestellt.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Statusabfrage zum Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde
Ausschließlich online möglich - ZB II-Nummer oder Fahrzeug-Ident-Nummer
Gebühren
- keine: für die Statusabfrage
- 15,30 Euro zusätzlich: für die Übersendung und Verwahrung der ZB II
- 5,10 Euro zusätzlich: wenn die Rücksendung der ZB II an den Absender nicht erfolgen soll
Rechtsgrundlagen
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