Trinkwasserinstallation anmelden - ummelden am Standort Gesundheitsamt - Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz

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  • Bezirksamt Neukölln
  • Gesundheitsamt - Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz
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    Bezirksamt Neukölln Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz, 12040 Berlin
  • Tel.: 030 90239 1280
  • Fax: 030 90239 3743
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Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-16.00 Uhr
  • Dienstag

      08.00-16.00 Uhr
  • Mittwoch

      08.00-16.00 Uhr
  • Donnerstag

      08.00-16.00 Uhr
  • Freitag

      08.00-15.00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Keine Sprechstunden und persönlichen Beratungen am 21.11.2024
Aufgrund einer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes entfallen am 21. November 2024 die Sprechstunden und persönlichen Beratungen. Anträge und Unterlagen können dennoch per Post, über die Hausbriefkästen des Rathauses, per E- Mail oder Telefax übersendet werden. Bei dringenden Anliegen bitten wir darum, sich im Vorfeld oder ab dem Folgetag der Veranstaltung mit den jeweiligen Kolleginnen und Kollegen in Verbindung zu setzen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 170 Riesestr.
U-Bahn
  • U7 Blaschkoallee

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Trinkwasserinstallation anmelden - ummelden

Betreiberinnen und Betreiber von bestimmten Trinkwasser-Installationen müssen dem Gesundheitsamt relevante Ereignisse mitteilen. Dies ist in der Trinkwasserverordnung in §13 festgelegt.

Betreiberinnen und Betreiber von Trinkwasser-Installationen, aus denen Wasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgeben wird, zum Beispiel Kaufhäuser oder Kindertagesstätten, müssen dem Gesundheitsamt folgendes mitteilen:
  • Die Errichtung einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die erstmalige Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Wichtige Änderungen einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die Stilllegung einer Trinkwasser-Installation (innerhalb von 3 Tagen)
  • Der Eigentums- oder Nutzungsrechteübergang einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)

Betreiberinnen und Betreiber, die selber Trinkwasser fördern, zum Beispiel mit einem Hausbrunnen, müssen dem Gesundheitsamt folgendes mitteilen:
  • Die Errichtung einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die erstmalige Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Wichtige Änderungen einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die Stilllegung einer Trinkwasser-Installation (innerhalb von 3 Tagen)
  • Der Eigentums- oder Nutzungsrechteübergang einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)

Betreiberinnen und Betreiber von mobilen Trinkwasserinstallationen, aus denen Wasser öffentlich oder gewerblich abgegeben wird, zum Beispiel auf Schiffen, müssen dem Gesundheitsamt folgendes mitteilen:
  • Die erstmalige Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Wichtige Änderungen einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die Stilllegung einer Trinkwasser-Installation (innerhalb von 3 Tagen)
Betreiberinnen und Betreiber von zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen, zum Beispiel Verkaufsstände auf Märkten, müssen dem Gesundheitsamt die Errichtung oder Inbetriebnahme und die voraussichtliche Dauer so früh wie möglich mitteilen.

Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, die im Haushalt zusätzlich eine Anlage installiert haben, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt ist, das keine Trinkwasserqualität hat, müssen den Bestand unverzüglich anzeigen. Das Betrifft zum Beispiel Personen, die neben der normalen Hausinstallation noch eine Regenwassernutzungsanlagen oder Dachablaufwasseranlagen nutzen. Diese Anzeige muss mit dem Formular nach §13 Absatz 4 erfolgen.

Alle Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt auf Verlangen bestimmte Unterlagen über die Wasserversorgungsanlage vorlegen.

Das Gesundheitsamt prüft, ob und in welchem Zeitraum Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen zu ergreifen sind.

Voraussetzungen

  • Trinkwasserinstallation befindet sich in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

Die Meldung ist gebührenfrei.

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