Schwimmbäder - Hygieneüberwachung am Standort Gesundheitsamt - Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Schwimmbäder - Hygieneüberwachung
Das Gesundheitsamt überwacht Schwimmbecken und Badebeckenanlagen. Dies gilt nicht für Schwimmbecken die nur privat genutzt werden. Das Ziel der Begehungen ist es die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.
Das Gesundheitsamt begeht jedes öffentliche Schwimmbad jährlich. Üblicherweise fordert das Gesundheitsamt Einsicht in hygienerelevante Dokumente, begeht das Schwimmbad und die Aufbereitungsanlagen. Die Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, Auskünfte zu geben, Einsicht in das Betriebsbuch zu gewähren und den Zutritt zu ermöglichen. Das Gesundheitsamt kann Maßnahmen, inklusive einer Einschränkung des Badebetriebes, anordnen.
Die Planung eines Bades oder dessen Umbau ist dem Gesundheitsamt rechtzeitig anzuzeigen.
Betreiberinnen und Betreiber von Schwimmbädern sind zur Eigenüberwachung verpflichtet. Sie müssen die hygienischen Empfehlungen des Umweltbundesamtes, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung einhalten. Trinkwasseruntersuchungen müssen durch eine, nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte, Untersuchungsstelle erfolgen.
Badestellen in natürlichen Gewässern, wie zum Beispiel Badeseen, werden von den Gesundheitsbehörden im Sommer kontrolliert. Dies wird auf der Badegewässer-Seite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales beschrieben.
Voraussetzungen
- Das Schwimmbad befindet sich in Berlin
Erforderliche Unterlagen
- Keine
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Gesundheitsamt in dem Bezirk in dem sich das Schwimmbecken befindet.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Gesundheitsamt - Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz
Nahverkehr
U-Bahn U7 Blaschkoallee
Bus 170 Riesestr.