Alters- und Ehejubiläen am Standort Amt für Soziales - Seniorenbetreuung

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Richard-Wagner-Platz (Berlin) (U):
M45
Warburgzeile (Berlin):
M45

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      9.00 - 12.00 Uhr
      und nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      9.00 - 12.00 Uhr
      und nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Zutritt zum Dienstgebäude nur im Rahmen der 3G-Regel.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Richard-Wagner-Platz (Berlin) (U): M45 Warburgzeile (Berlin): M45
U-Bahn
  • U Richard-Wagner-Platz: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Alters- und Ehejubiläen

Die Leistung umfasst die Ehrungen

  • zum Altersjubiläum bei Vollendung des 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres
  • von Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen zum 50-, 60-, 65-, 70- und 75-jährigen Bestehens der Ehe oder Lebenspartnerschaft.

Der Bundespräsident gratuliert mit einem Glückwunschschreiben Jubilarinnen und Jubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres, des 105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehepaaren aus Anlass des 65., 70. und 75. Hochzeitstages.

Ab dem 100. Geburtstag gratuliert der Regierende Bürgermeister, ebenso ab der Diamantenen Hochzeit. Die Jubilarinnen und Jubilare erhalten ein Glückwunschschreiben sowie ein Präsent, wahlweise Bargeld in Höhe von 50,00 Euro oder KPM-Porzellan.

Die Zuwendung des Regierenden Bürgermeisters ist einkommens- und vermögensunabhängig.

Voraussetzungen

  • Altersjubiläum
  • Ehejubiläum
    Meldung des Ehejubiläums (gegebenenfalls durch Angehörige oder Dritte) an das zuständige Amt für Soziales
  • Wohnsitz in Berlin
    einwohneramtliche Meldung

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.