Alters- und Ehejubiläen
Die Leistung umfasst die Ehrungen
- zum Altersjubiläum bei Vollendung des 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres
- von Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen zum 50-, 60-, 65-, 70- und 75-jährigen Bestehens der Ehe oder Lebenspartnerschaft.
Ab dem 100. Geburtstag gratuliert der Regierende Bürgermeister, ebenso ab der Diamantenen Hochzeit. Die Jubilarinnen und Jubilare erhalten ein Glückwunschschreiben sowie ein Präsent, wahlweise Bargeld in Höhe von 50,00 Euro oder KPM-Porzellan.
Die Zuwendung des Regierenden Bürgermeisters ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Voraussetzungen
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Altersjubiläum
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Ehejubiläum
Meldung des Ehejubiläums (gegebenenfalls durch Angehörige oder Dritte) an das zuständige Amt für Soziales -
Wohnsitz in Berlin
einwohneramtliche Meldung
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
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Bezirksamt Lichtenberg
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Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
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Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
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Bezirksamt Reinickendorf
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Bezirksamt Spandau
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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