Alters- und Ehejubiläen am Standort Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Der Zugang zu allen Leistungen erfolgt über das Frontoffice in der 1. Etage, Bauteil C.
      09:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag

      Der Zugang zu allen Leistungen erfolgt über das Frontoffice in der 1. Etage, Bauteil C.
      09:00 – 12:00 Uhr
  • Mittwoch

      Nur nach Vereinbarung.
  • Donnerstag

      Der Zugang zu allen Leistungen erfolgt über das Frontoffice in der 1. Etage, Bauteil C.
      09:00 – 12:00 Uhr
  • Freitag

      Nur nach Vereinbarung.

Nahverkehr

Bus
  • Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 195
Tram
  • Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 18, M6

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Alters- und Ehejubiläen

Die Leistung umfasst die Ehrungen

  • zum Altersjubiläum bei Vollendung des 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres
  • von Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen zum 50-, 60-, 65-, 70- und 75-jährigen Bestehens der Ehe oder Lebenspartnerschaft.

Der Bundespräsident gratuliert mit einem Glückwunschschreiben Jubilarinnen und Jubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres, des 105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehepaaren aus Anlass des 65., 70. und 75. Hochzeitstages.

Ab dem 100. Geburtstag gratuliert der Regierende Bürgermeister, ebenso ab der Diamantenen Hochzeit. Die Jubilarinnen und Jubilare erhalten ein Glückwunschschreiben sowie ein Präsent, wahlweise Bargeld in Höhe von 50,00 Euro oder KPM-Porzellan.

Die Zuwendung des Regierenden Bürgermeisters ist einkommens- und vermögensunabhängig.

Voraussetzungen

  • Altersjubiläum
  • Ehejubiläum
    Meldung des Ehejubiläums (gegebenenfalls durch Angehörige oder Dritte) an das zuständige Amt für Soziales
  • Wohnsitz in Berlin
    einwohneramtliche Meldung

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

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